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02

Mai

2011

Bildungs- und Teilhabepaket Salzlandkreis

Bernburg, 02. Mai - Bei frischen Brötchen, Kaffee oder Tee informierte am heutigen Vormittag die Leiterin des Jobcenters, Frau Völksch, über die Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepaketes im Salzlandkreis, welches ab heute in Kraft getreten ist.

Im Wahlkreisbüro von Birke Bull und Jan Korte in Bernburg wurden die neuen gesetzlichen Regelungen vorgestellt. Rückwirkend zum 1. Januar können nun bedürftige Kinder, Jugendliche und Erwachsene zusätzliche Leistungen für Bildung und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben beantragen. Insgesamt wurden bisher im Salzlandkreis 1.635 Anträge gestellt, darunter beispielsweise 649 Empfänger für Mittagessen. In Frage kommende Antragsteller im Salzlandkreis nach SGB II sind ca. 11.000 Personen. Aber auch 80 Empfänger nach SGB XII, 4.000 Empfänger von Wohngeld, 15 Empfänger nach Asylbewerberleistungsgesetz und 274 Empfänger von Kinderzuschlag sind antragsberechtigt, so Frau Völksch. Damit liegt der Salzlandkreis in etwa im Landesdurchschnitt, auch wenn bisher gerade einmal ca. 10% der möglichen Berechtigten einen Antrag stellten. Um betroffene Bürger zu unterstützen, werden nun die Informationen und Beratungen massiv umgesetzt. So kann das beschlossene Bildungs- und Teilhabepaket für die Kinder von Empfängern des Arbeitslosengeldes II ausgebaut werden. 

Sozialämter und Jobcenter im Salzlandkreis sind auf die Antragsfülle vorbereitet. In den verschiedenen Regionalstellen des Salzlandkreises, dazu gehören Aschersleben-Staßfurt, Bernburg und Schönebeck, werden die Antragsteller umfassend zum Bildungs- und Teilhaberpaket informiert. Ziel des Paketes ist es, Sach- und Dienstleistungen für Kinder und Jugendliche aus gering verdienenden Familien zu unterstützen. So können diese jetzt beispielsweise einem Fußballverein beitreten, am gemeinsamen Mittagessen der Schule teilhaben sowie Kindertageseinrichtungen besuchen. Aber auch bei Klassenfahrten oder die an einer gezielten Lernförderung können diese Kinder nun teilhaben. Dazu gehört beispielsweise auch das Erlernen eines Instrumentes in der Musikschule. Diese Bildungsgutscheine werden durch Direktzahlungen an beispielsweise der Küche für das Schulessen geleistet. Für den persönlichen Schulbedarf eines Kindes sind so zusätzlich 100 Euro im Jahr drin. Die Antragstellung ist unkompliziert, es reicht bereits die Schülerbescheinigung des Kindes aus.

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