Di
26
Jul
2011
Polizei warnt vor dem Vortäuschen von Straftaten
Aus gegebenem Anlass möchte die Polizei Sie als Leser sensibilisieren. Wenn sich Bürger an die Polizei wenden und eine Strafanzeige, zum Beispiel wegen Diebstahl oder Einbruchdiebstahl, aber auch Raubstraftaten, erstatten, entsprechen deren Angaben nicht immer der Wahrheit.
Oft machen die Anzeigenerstatter oder Zeugen falsche Angaben zu Tatorten, Tatzeiten, Tathergängen und auch dem Diebesgut. Dies hat meist versicherungstechnische Gründe, da die Versicherungen nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Entschädigung leisten. Möglich ist aber auch, dass sie eine bestimmte Person des Begehens einer Straftat bezichtigen und ihm „einen Denkzettel verpassen“ möchten.
Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass unwahre Angaben in einem Strafverfahren eine Straftat bedeuten. Die Polizei lenkt ihre Ermittlungen auch in diese Richtung und kommt den Beteiligten meist auf die Schliche.
Gegen den jeweiligen Anzeigenerstatter wird unmittelbar ein Verfahren nach §145d StGB wegen des Vortäuschens einer Straftat eingeleitet. Dies kann eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren zur Folge haben.
Bleiben Sie bei wahrheitsgemäßen Angaben. Das erspart Ihnen Ärger, ein Gerichtsverfahren und beschert Ihnen ruhige Nächte!
Ihre Polizei des Salzlandreviers in Bernburg
Kommentare: 1
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#1
was soll denn dieser blödsinnige Artikel??Aus eigener Erfahrung habe ich oft die "Motivation" der Bernburger Polizei erleben und geniessen dürfen! Am besten man geht garnicht mehr hin oder wie?? Und noch eine Frage an das Revier, als Nachtarbeiter darf ich sehr oft Freitag nachts die Geschehnisse auf dem PEP Markt beobachten,wo ist denn da die Kontrollfunktion? Und jetzt kommen Sie mir bitte nicht mit Präsenz....

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