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14
Sep
2011
Versicherung - Richtig umgehen mit Sturm- und Hagel-Schäden
Zersplitterte Fenster, abgedeckte Dächer, entwurzelte Bäume, verbeulte Autos, zerstörte Gärten - wenn ein Sturm ordentlich zuschlägt, entstehen in Minuten Schäden in Millionenhöhe. Welche Schäden übernimmt welche Versicherung? Und worauf muss man achten, damit es keine Probleme mit der Versicherung gibt? Wer den (Sturm)Schaden hat, dem steht meist nicht der Sinn nach noch
mehr Ärger - zum Beispiel mit der Versicherung, die für die Schäden am Auto oder am Haus aufkommen soll. Damit die Schäden reibungslos abgewickelt werden, sollten Sie einiges beachten.
Tipps für Geschädigte
Auflisten - Führen Sie eine Liste
Legen Sie eine Liste über die beschädigten oder zerstörten Gegenstände an. Haben Sie noch die ein oder andere zugehörige Rechnung, dann legen Sie sie dazu.
01/06AufhebenAufheben
An Beweismittel denken - Werfen Sie die beschädigten Gegenstände auf keinen Fall weg! Sie sind Beweismittel gegenüber der Versicherung. Wenn möglich, machen Sie Bilder oder Filmaufnahmen.
Auflisten02/06FotografierenFotografieren
Fotos oder Filme machen - Bei Schäden am Haus sollten Sie zusätzlich zu den Film- oder Fotoaufnahmen mit Ihrem Nachbarn als Zeugen ein Protokoll anfertigen.
Aufheben03/06ReparierenReparieren
Nur notdürftige Reparaturen erledigen - Notdürftige Reparaturen, die dazu dienen, noch größere Schäden zu vermeiden, müssen (!) Sie vornehmen (lassen) - Stichwort "Schadensminimierungspflicht". Löcher im Hausdach infolge eines Sturmes müssen Sie also so abdichten, dass bei Regen nicht auch noch die Wohnung unter Wasser gesetzt wird. Sicherheitshalber allerdings auch hier vorher Fotos machen und Zeugen suchen.
Fotografieren04/06MeldenMelden
Schnell Schaden melden - Den Schaden so schnell als möglich der Versicherung melden. Dabei wie immer sorgfältig sein: Am besten schriftlich per Einschreiben. Beim Fax unbedingt den Sendebericht aufheben. Am Telefon immer einen Zeugen zur Seite haben. Notieren Sie sich dabei den Namen des Sachbearbeiters und seine Durchwahl.
Reparieren05/06WartenWarten
Abschlagszahlung abwarten - Sobald Ihre Unterlagen bei der Versicherung eingegangen sind, sollte es nicht länger als vier Wochen dauern, bis Sie zumindest eine Abschlagszahlung erhalten.
Melden06/06Auto: Das bezahlt die Kaskoversicherung
Wenn das Auto bei einem Sturm durch Hagel, durch einen umstürzenden Baum, Dachziegel oder andere umherfliegende Gegenstände beschädigt wird, springt dafür die Teilkaskoversicherung ein. Sie bezahlt die notwendigen Reparaturen oder ersetzt im Bedarfsfall den Ist-Wert (= gegenwärtiger Wert) des Fahrzeugs. Im Unterschied dazu ersetzt die Vollkaskoversicherung auch Schäden, die durch das eigene Verschulden entstanden sind. Wer beispielsweise in ein Auto hineinfährt, das mit einem umgestürzten Baum kollidiert ist, bekommt von der Vollkaskoversicherung den Schaden am eigenen Auto ersetzt.
Schaden zügig melden
Auch für Schäden am Auto gilt: Innerhalb von einer Woche den Schaden der Versicherung melden. Diese entscheidet dann, wie der Schaden begutachtet werden soll: In manchen Fällen genügt ein Gutachten einer Fachwerkstatt oder eines vom Versicherten bestellten Gutachters; ebensogut darf die Versicherung allerdings darauf bestehen, selbst einen Gutachter zu bestellen.
Sturm erst ab Windstärke acht
Versicherungstechnisch gilt ein Unwetter erst dann als Sturm, wenn es mindestens Windstärke acht vorweisen kann. Den Beweis dafür, dass der Wind zum Beispiel Ihr Dach abgedeckt hat, müssen Sie aber in der Regel nicht selbst erbringen. Da reicht es der Versicherung, wenn auch andere Häuser in der Nachbarschaft beschädigt worden sind.
Das bezahlt die Wohngebäudeversicherung
Die meisten Hausbesitzer haben heutzutage eine so genannte "verbundene" Wohngebäudeversicherung. Diese schließt Feuer-, Leitungswasser-, Sturm- und Hagelschäden mit ein - und auch deren Folgeschäden. Deckt das Unwetter beispielsweise das Dach ab und es regnet ins Haus, sind die daraus entstehenden Schäden an Wänden, Decken, Fließen und Parkett mit abgedeckt. Die Höhe der Versicherungsbeiträge unterscheidet sich dabei von Region zu Region oft ziemlich deutlich. Der Grund: Die Versicherungen haben die Bundesrepublik in verschiedene Gefahrenzonen aufgeteilt. Und so ist es in Gebieten, die häufig von Stürmen heimgesucht werden, einfach teurer, sich gegen Sturmschäden zu versichern. Einleuchtend für die Versicherung, ärgerlich für den Versicherten. Wichtig: Überprüfen Sie regelmäßig Ihre Versicherungssumme. Wer unterversichert ist, erhält im Schadensfall möglicherweise sonst nicht genug Geld für eine Reparatur bzw. einen Wiederaufbau.
Hinweis
Die Kombination mit einer Elementarschädenversicherung, die etwa Schäden am Haus durch Hochwasser, Erdrutsch oder Erdbeben abdeckt, kann durchaus sinnvoll sein. Allerdings könnten Hausbesitzer gerade in Gebieten, in denen häufig Überschwemmungen auftreten, keinen oder nur sehr teuren Versicherungsschutz bekommen.
Das bezahlt die Hausratversicherung
Wenn Ihre Wohnungseinrichtung einen gewissen Wert erreicht hat, sollte die Hausratversicherung auf alle Fälle drin sein. Neben den Standardleistungen wie zum Beispiel Einbruch, Brand- und Leitungswasserschäden ersetzt die Hausratversicherung auch Sturmschäden an Möbeln und anderen Einrichtungsgegenständen - also wenn beispielweise durch den Sturm ein Fenster zu Bruch gegangen ist und das teure Sofa ruiniert ist. In der Regel sind allerdings die Bruchschäden an Fenstern und Türen nicht über die Hausratversicherung abgedeckt, dafür ist eine Glasversicherung notwendig. Außen am Haus angebrachte Satellitenschüsseln, Antennen, Markisen und sonstige Gegenstände sind im Regelfall zumindest bis zu einer bestimmten Summe mitversichert.
Wenn die Versicherung nicht zahlt ...
Doch auch wenn Sie weder eine Hausrat- noch eine Wohngebäudeversicherung haben, müssen Sie nicht zwangsläufig auf den kompletten Kosten sitzen bleiben: Sie können diese Schäden bei der Steuer geltend machen. Bei Immobilien, die Sie vermietet haben oder die betrieblich genutzt werden, können die Reparaturen als Werbungs- oder Betriebskosten angegeben werden. Bei privaten Immobilien als außergewöhnliche Belastung. Ist der Schaden relativ gering, können Sie die Reparaturen auch als Handwerkerleistungen absetzen. Das geht für 20 Prozent der Arbeitsleistungen und Anfahrtskosten – maximal bis 600 Euro. Materialkosten können nicht angegeben werden.
Windhose, Orkan, Sturm, Tornado?
Für eine Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung ist ein Tornado erstmal einfach ein Sturm – nur, dass der Wind eben von oben kommt. Und deshalb gelten auch die selben Kriterien wie bei einem Sturm: Erst wenn Windstärke acht erreicht wird, zahlt die Hausrat- bzw. Wohngebäudeversicherung. Dann ist es aber egal, ob beispielsweise das Dach von einem Orkan oder einem Tornado abgedeckt wurde.
Wie wird die Stärke gemessen?
Die Windstärkenskala aus dem regulären Wetterbericht würde für Windhosen oder Tornados nicht ausreichen. Dafür gibt es die so genannte Fujita-Skala mit den Stärken FO bis F5. F0 bedeutet eine Windgeschwindigkeit von zirka 60 bis 120 Stundenkilometern, bei F1 geht's schon hoch bis knapp 190. Das heißt also: Bereits eine eher "kleine" Windhose ist so stark wie ein richtiger Sturm und kann erhebliche Schäden anrichten. Bei der stärksten Stufe F5 erreicht der Tornado ein Tempo bis zu 500 Stundenkilometern – da werden dann Autos durch die Luft gewirbelt, Bäume entwurzelt und auch massive Häuser komplett zerstört.
Quelle: br-online
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