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Okt

2011

FACTSHEET zu den Kürzungen beim Gründungszuschuss (GZ)

Die Kürzungen beim Gründungszuschuss machen den Löwenanteil an den im Rahmen des Gesetzespakets geplanten Einsparungen aus. Zum einen wird sowohl die Vorbereitungszeit als auch die Bezugsdauer des Gründungszuschusses deutlich verkürzt. Viel problematischer ist allerdings die Abschaffung des Rechtsanspruchs in Verbindung mit einer Budgetkürzung von rund 75 Prozent. Diese führt dazu, dass die Arbeitsvermittler den Gründungszuschuss künftig häufig ablehnen müssen, auch wenn er die sinnvollste Maßnahme zur Integration in den Arbeitsmarkt wäre.

In der Folge rechnen wir mit einem Rückgang der Zahl der (geförderten) Gründungen um bis zu 60 Prozent. Bisher Künftig Gründungszuschuss geregelt in SGB III §§ 57 und 58 §§ 94 und 95 Inkrafttreten am 01.08.2006 Geplant 01.11.2011, wird sich jedoch um mehrere Wochen verzögern Grundförderung in Höhe Arbeitslosengeld I + 300 Euro / Monat 9 Monate 6 Monate Aufbauförderung in Höhe von 300 Euro / Monat 6 Monate 9 Monate.

 

Zum Gründungszeitpunkt notwendiger Rechtsanspruch 90 Tage (3 Monate) 150 Tage (5 Monate) Anspruchsart Rechtsanspruch (Muss-Leistung) Ermessen (Kann-Leistung) Einsparungen beim GZ (bei allen übrigen Maßnahmen) Aktuell ca. 1.800 Mio. Euro … 2012 - 1.030 Mio. Euro (-57%) … 2013 - 1.330 Mio. Euro (-74%) … 2014 - 1.330 Mio. Euro (-74%) … 2015 - 1.330 Mio. Euro (-74%) Einsparungen bei allen anderen Änderungen des Gesetzespakets zusammen … 2012 - 685 Mio. Euro … 2013 - 660 Mio. Euro … 2014 - 750 Mio. Euro … 2015 - 750 Mio. Euro.

 

Wie viele Gründer haben den Gründungszuschuss in den vergangenen Jahren genutzt?

2003 wurde die Ich-AG eingeführt, im Jahr 2004 erreichte die Welle geförderter Gründungen ihren Höhepunkt. Seitdem ist die Zahl der Gründungen aufgrund der Abschaffung der Ich-AG (zum 01.08.2006) sowie abnehmender Arbeitslosenzahlen rückläufig. Jahr Anzahl geförderter Gründungen Davon mit Gründungszuschuss 2000 92.596 2001 95.926 2002 124.885 2003 256.219 2004 351.355 2005 265.057 2006 218.285 33.569 2007 158.096 125.919 2008 143.794 119.310 2009 156.952 137.108 2010 163.246 146.512 2011 Geschätzt ca. 142.000 Geschätzt ca. 131.000 2012 Geschätzt ca. 63.400 Geschätzt ca. 52.400

 

Das bedeutet aber keineswegs, dass das Intersse an der Existenzgründung als Alternative zur Arbeitslosigkeit gesunken wäre: Die Zahl der Gründungen pro 10.000 Arbeitslose nahm zwischen 2007 von gut 80 auf über 110 zu. Wenn die geplanten Einsparungen beim Gründungszuschuss umgesetzt werden, ist mit einem Rückgang der geförderten Gründungen um 60 Prozent zu rechnen. Dies wird bereits 2012 zu einem negativen Gründungssaldo in Deutschland führen, so dass weniger Unternehmen neu gegründet werden als den Markt verlassen.

 

Wie erfolgreich sind die mit GZ geförderten Gründungen?

Die neueste Studie (vom 18.10.11) des zur Bundesgentur für Arbeit gehörigen Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB, gemeinsam mit IZA durchgeführt) ist eine der ersten, die sich auf den Gründungszuschuss und nicht frühere Förderinstrumente wie Ich-AG und Überbrückungsgeld beziehen. Sie hat ergeben, dass 19 Monate nach der Existenzgründung durchschnittlich 75 bis 84 Prozent der Geförderten (je nach Geschlecht und Bundesland) noch selbständig waren, weitere 7 bis 12 Prozent hatten eine Anstellung gefunden. In Summe wurden 87 bis 94 Prozent wieder in den Arbeitsmarkt integriert. „Das ist ein außerordentlich hoher Prozentsatz“ kommentiert Autor Prof. Dr. Marco Caliendo, die Werte liegen noch höher als bei den Vorgängerinstrumenten Ich-AG und Überbrückunsgeld. Auch hinsichtlich der Höhe des erzielten Einkommens war die Förderung ausgesprochen erfolgreich. Das zur Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) veröffentlicht Mitte Mai 2011 eine Studie zum Thema „Arbeitsmarktinstrumente auf dem Prüfstand“. Darin wird dem Gründungszuschuss zusammen mit Eingliederungszuschuss und betrieblichen Transfermaßnahmen die höchste Wirksamkeit aller Instrumente der Arbeitsmarktpolitik bescheinigt. Vier andere Maßnahmen weisen eine geringe Wirksamkeit, drei Maßnahmen keine oder sogar eine negative Wirkung. Angesichts dessen bleibt es unverständlich, dass ausgerechnet am Gründungszuschuss als wirksamsten Instrument so radikal gespart wird.

 

Sind Leistungsmißbrauch oder Mitnahmeeffekte Probleme beim Gründungszuschuss?

Bundesarbeitsministerin von der Leyen begründete die Kürzungen wie folgt: „Der Gründungszuschuss bleibt erhalten, aber nicht mehr jeder kann ihn künftig verlangen. Arbeitsmarktforscher (IAB) haben für dieses Instrument Mitnahmeeffekte von 60 bis 75 Prozent beziffert, so viele Arbeitslose wären auch ohne staatlichen Zuschuss in die Existenzgründung gegangen.“ – In der Studie, die von der Leyen zitiert, steht aber eigentlich etwas ganz anderes! Die betroffenen Wissenschaftler haben sich öffentlich zur Wehr gesetzt, denn sie wollen nicht als Kronzeugen für die geplanten Einsparungen mißbraucht werden. Ihre Evaluationen haben in der Vergangenheit immer wieder gezeigt, dass der Gründungszuschuss und seine Vorgängerinstrumente zu den effektivsten Instrumenten der Arbeitsmarktpolitik zählen. Mehr Auch der Direktor des Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung hat widersprochen.

 

Für seine Studie „Die Praxis des Gründungszuschuss“ (vom März 2011) hat das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) Mitarbeiter von Arbeitsagenturen auf allen Ebenen interviewt und bei der Vergabe des Gründungszuschusses beobachtet. Zudem haben die Wissenschaftler interne Dokumente ausgewertet. „Ein zentrales Ergebnis ist, dass weder Leistungsmißbrauch noch Mitnahme Themen sind, die den befragten Vermittlern und Experten unter den Nägeln brennen.“ Interessant ist auch das Ergebnis, dass die Vermittler ihren Handlungsspielraum schon bisher so ausgelegt haben, dass ein weitreichendes Ermessen möglich war. Im Resume wird deutlich auf die Gefahren einer Umstellung von Rechtsanspruch auf Ermessensleistung hingewiesen. Auch die bereits erwähnte gemeinsame Studie von IAB und IZA (vom 18.10.11), für die geförderte Gründer 19 Monate nach der Gründung befragt wurden, bestätigt, dass die Mitnahmeeffekte beim Gründungszuschuss deutlich geringer sind als in der politischen Diskussion unterstellt.

 

Das Gesetz im Detail - Gesetzestext: Gesetzesentwurf im Volltext

Gesetzestext im Vorher-/Nachher-Vergleich – Mit „Änderungen verfolgen“ visualisiert. Namensgebung: Zunächst sollte es „Gesetz zur Leistungssteigerung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente“ heißen, denn eine Bereinigung und Schärfung dieser Instrumente war seit Jahren geplant und von der Bundesagentur für Arbeit gefordert. Der Name wurde dann geändert in „Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt“, vermutlich weil angesichts der hohen Effektivität des Gründungszuschusses der ursprüngliche Name zu unpassend gewesen wäre.

 

Datum des Inkrafttretens: Es besteht erhebliche Verwirrung über den Zeitpunkt des Inkrafttretens. Das Gesetz als solches tritt am 01.04.2012 in Kraft, die Kürzungen am Gründungszuschuss aber bereits am Tag nach der Veröffentlichung des Gesetzes. Das Ministerium für Arbeit und Soziales hatte die Veröffentlichung für den 31.10.11 und somit das Inkrafttreten für den 01.11.11 geplant (Mehr). Durch den überraschenden Einspruch des Bundesrats verzögert sich das Inkrafttreten um mehrere Wochen. Der Vermittlungsausschuss berät das Gesetz in bis zu drei Sitzungen. Anschließend muss der Bundestag abschließend über das (ggf. inhaltlich geänderte) Gesetz erneut abstimmen. Hierzu ist die Kanzlermehrheit notwendig (absolute Mehrheit der gewählten Bundestagsabgeordneten, nicht nur der anwesenden). Nach dieser Abstimmung benötigt der Bundespräsiden erfahrungsgemäß für Gesetze eines solchen Umfangs zwei bis drei Wochen zur Prüfung und Unterschrift. Die Veröffentlichung erfolgt anschließend innerhalb weniger Tage.

 

Reaktionen auf die Kürzungspläne

Frank-Jürgen Weise, der Chef der Bundesagentur für Arbeit hat sich mehrfach kritisch über die Kürzungspläne geäußert. Auch Städte und Gemeinde haben sich wiederholt ablehnend geäußert, weil sie mehr Hartz-IV-Empfänger fürchten. Eine der wenigen Institutionen, die die Kürzungen befürwortet ist der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) Mehr - Zu Weise siehe auch zusätzlich. Wir selbst haben einen offenen Brief an die Mitglieder des Bundestagsausschusses für Arbeit und Soziales geschrieben, der die wichtigsten Argumente gegen die Kürzungen zusammenfasst. Erstzeichner waren 200 Experten aus dem Bereich Existenzgründung. Auf unserer Website haben dann noch einmal rund 800 Gründer und Gründungsexperten mitgezeichnet, zum Teil mit bewegenden Kommentaren und vielfach dem Hinweis auf die eigene erfolgreiche Existenzgründung, die nur mithilfe des Gründungszuschusses möglich war.

 

Das Deutsche Gründerinnen Forum (DGF) e.V. hat eine umfangreiche Stellungnahme zu den Gesetzesplänen vorgelegt, die die Auswirkungen auf weibliche Gründungsinteressierte beschreibt. Der Verband der Gründungsinitiativen (VDG) kritisiert die Kürzungspläne und macht Alternativvorschläge, die aufzeigen, wie Einsparungen auf sinnvolle und nachvollziehbare Weise erzielt werden könnten.

 

Wichtigste Argumente gegen die Kürzungen

1. Der Gründungszuschuss ist eines der effektivsten Instrumente der Arbeitmarktpolitik. Mitnahmeeffekte stellen nach Einschätzung von Praktikern kein nennenswertes Problem dar.

2. Ein massiver Rückgang des Gründungsgeschehens in Deutschland wäre die Folge. 39 Prozent der Gründungen erfolgen aus der Arbeitslosigkeit, 35 Prozent mit Hilfe des GZ.

3. Der ohnehin historisch niedrige Gründungssaldo in Deutschland (Existenzgründungen ./. Liquidationen) wird stark negativ werden; Deutschland wird in internationalen Vergleichen weiter zurückfallen

4. Negative Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt: 2010 haben sich mit dem GZ 146.500 Gründer selbst einen Arbeitsplatz geschaffen. In der Folge entstehen nach Berechnungen des IAB pro Gründer durchschnittlich 0,7 zusätzliche Arbeitsplätze (102.500). Diese rund 250.000 neuen Arbeitsplätze pro Jahr sind durch die Gesetzesänderungen gefährdet.

5. Die Existenzgründungen erfolgen künftig unter erheblichem Druck: Eine kürzere Vorbereitungszeit führt zu qualitativen Einbußen, außerdem müssen die Gründer den Break-even drei Monate früher erreichen, was sehr viel häufiger zu einem Scheitern führen wird.

6. Zögerliche Gründer erkennen die Selbständigkeit erst dann als Alternative, wenn es für eine Förderung zu spät ist. Sie verbleiben in der Arbeitslosigkeit und rutschen in den Arbeitslosengeld-II-Bezug.

7. Andere Gründungswillige nehmen aufgrund fehlender Planungssicherheit Abstand von ihrer Gründung und verbleiben ebenfalls länger in der Arbeitslosigkeit, wodurch die Kosten lediglich verlagert werden. Dadurch werden die Kommunen stärker finanziell belastet.

8. Insgesamt ist zweifelhaft, ob unter dem Strich überhaupt Einsparungen erzielt werden.

9. Die Ausgestaltung der Gesetzesänderungen führt dazu, dass junge Menschen, Frauen und Migranten besonders von den Kürzungen betroffen sein werden.

10. Der GZ spielt eine wichtige Rolle bei der Kofinanzierung von ESF-Mitteln. Durch die Einsparungen beim GZ könnte es zur Reduzierung von EU-Mitteln zu Lasten des deutschen Arbeitsmarktes kommen.

11. Es besteht die Gefahr, dass bei Einführung von Ermessensentscheidungen nach willkürlichen Maßstäben entschieden wird, um ausreichend Ablehnungsgründe zu schaffen. Die Auswahl der geförderten Gründungsvorhaben sollte aber nach der Qualität der Vorhaben erfolgen. Die Einführung verbindlicher Qualitätskriterien und einer Zertifizierung der die Gründer prüfenden fachkundigen Stellen könnte dies sicherstellen.

 

Chronologie des Gesetzgebungsverfahrens

Mai 2010 – Bereits im Mai 2010 gibt es erste Meldungen über Kürzungspläne beim Gründungszuschuss. 28.03.11 - Im März/April 2011 fanden interne Vorabstimmungen zwischen dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales und den Experten der Koalitionsfraktionen (CDU, CSU und FDP) statt, in denen das Ministerium die ersten Eckpunkte der geplanten Reform vorstellte. Dies wird Ende März bekannt.

05.04.11 - Der Koalitionsausschuss stimmt den Eckpunkten der geplanten Reform zu.

13.04.11 – Staatssekretär Pfaffenbach vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) äußert sich in einem Brief an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) eindeutig gegen die geplanten drastischen Kürzungen beim Gründungszuschuss. Wir zitieren die relevanten Passagen aus dem Brief.

April/Mai 2011 - Eine Bundestagspetition gegen die geplanten Kürzungen beim Gründungszuschuss erreicht im April und der ersten Maihälfte 2011 „nur“ 1.159 Mitzeichner. Grund für die niedrige Beteiligung ist, dass zu diesem Zeitpunkt die geplanten Änderungen nur wenigen bekannt sind.

Ende Mai – Das Bundeskabinett stimmt den geplanten Kürzungen zu.

01.07.11 – Der Bundestag hat in erster Lesung über das Gesetz debattiert, am Ende der 45-minütigen Aussprache wurde es in die Ausschüsse verwiesen.

08.07.11 – Der Bundesrat, der bei diesem Gesetz angehört werden muss, lehnt die Kürzungen ab. Der Gründungszuschuss sei ein erfolgreiches Instrument der Arbeitsmarktpolitik und solle eine Pflichtleistung bleiben. Mehr Die bayerische Staatsregierung spricht sich in einem Brief klar gegen die Kürzungen beim Gründungszuschuss aus.

05.09.11 – Zur Expertenanhörung des Bundestags-Ausschuss für Arbeit und Soziales waren ganz überwiegend Befürworter der Kürzungen eingeladen worden und es entfiel nur ein relativ kleiner Teil der Redezeit auf den Gründungszuschuss. Selbst die Befürworter zeigten sich jedoch hinsichtlich des Umfangs der Kürzungen ablehnend bzw. bezeichneten diese als nicht realistisch. Mehrfach wurde betont, dass es sich um ein besonders effektives Instrument der Arbeitsmarktpolitik handelt. Mehr, ausgewählte Zitate, Interview mit einem Zuhörer

21.09.11 - Der Bundestags-Ausschuss für Arbeit und Soziales stimmt mit den Stimmen der Koalition für das Gesetz, die Opposition stimmt geschlossen dagegen.

23.09.11 - Nach gut einstündiger Aussprache (2. Und 3. Lesung) wird das Gesetz im Bundestag mit den Stimmen der Koalition beschlossen, die Opposition stimmt geschlossen dagegen.

14.10.11 - Überraschend legt der Bundesrat seinen Einspruch gegen das Gesetz und insbesondere die Kürzungen beim Gründungszuschuss ein. Das Gesetz wird an den Vermittlungsausschuss verwiesen und muss anschließend mit Kanzlermehrheit (absolute Mehrheit der gewählten Bundestagsabgeordneten) beschlossen werden. Mehr Muss von der Leyen GZ-Kürzungen nachverhandeln? – Der Einspruch des Bundesrats gegen das Gesetz kam laut „Tagesspiegel“ überraschend durch Widerstand aus den eigenen Reihen zustande. Wenn der Autor recht hat, muss von der Leyen inhaltlich nachverhandeln.

26.10.11 – Für diesen Termin war zunächst die erste Sitzung des Vermittlungsausschusses geplant, musste jedoch aufgrund von Terminproblemen verschoben werden. Der neue Termin steht noch nicht fest. Es kann bis zu drei Sitzungen geben.

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