Do
24
Nov
2011
Erhebung von Ausgleichsbeträgen der Stadt Bernburg
Die Stadt Bernburg (Saale) beabsichtigt, ab dem Jahr 2012 Ausgleichsbeträge im Wege der vorzeitigen Ablösung zu erheben. Im Sanierungsgebiet sollen für die vorzeitige Ablösung Abschläge gewährt werden, die mit der Begründung zu der Beschlussvorlage näher erläutert werden. Des Weiteren soll über die Möglichkeit einer Ratenzahlung zur Vermeidung unbilliger Härten abgestimmt werden.
Begründung: Im Sanierungsgebiet „Altstadt“ Bernburg werden seit 1995 städtebauliche Sanierungsmaßnahmen nach dem BauGB im umfassenden Verfahren unter Anwendung der §§ 152 ff BauGB vorbereitet und durchgeführt. Unter Zugrundelegung der Inhalte und Ziele der im Jahr 2010 aktualisierten Rahmenplanung ist voraussichtlich 2020 mit einem Abschluss der Gesamtmaßnahme zu rechnen.
Gemäß § 154 Abs. 1 BauGB ist die Gemeinde zur Erhebung von Ausgleichsbeträgen verpflichtet, ein Ermessen besteht nicht. Die Erhebung der Ausgleichsbeträge ist Voraussetzung für die Gesamtabrechnung der Städtebauförderung. Nach Abschluss der Sanierung muss nachgewiesen werden, dass alle Einnahmemöglichkeiten ausgeschöpft wurden.
Wesentliche Grundlage dafür sind die durch den Gutachterausschuss für Grundstückswerte vorgelegten „Besonderen Bodenrichtwertkarten“ vom 14.03.2010 für den Teilbereich Talstadt und vom 17.08.2010 für den Teilbereich Bergstadt, in denen die Anfangs-und Endwerte zum Abschluss der Sanierung dargestellt sind. Es sollen Abschläge von 10 % Wertermittlungsabschlag und 10 % Abzinsung, gestaffelt über den Zeitraum bis zum Abschluss der Sanierung (voraussichtlich 2020) erhoben werden. Somit ergibt sich ein Gesamtabschlag i. H. v. 20 %. Es ist vorgesehen, diesen jährlich durch die Verringerung der Wartezeit um 2 % (des ermittelten Ausgleichsbetrages) zu reduzieren.
Weiterhin wird beabsichtigt, bei übergroßen Grundstücken für das nicht bebaubare Hinterland einen Abschlag i. H. v. 60 % zur Bodenwertsteigerung zu gewähren. Als übergroßes Grundstück gilt, welches die Größe des Richtwertgrundstückes der jeweiligen Zone um mehr als 20 % überschreitet (z.B. Zone Markt Richtwertgrundstück = 300 m²). Die Reduzierung des Ausgleichsbetrages durch Abschläge liegt im Ermessen der Stadt unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Landesverwaltungsamtes. Das Landesverwaltungsamt hat mit Schreiben vom 29.07.2011 der oben genannten Verfahrensweise zugestimmt.
Zur Vermeidung unbilliger Härten schlägt die Verwaltung darüber hinaus die Möglichkeit einer Ratenzahlung über maximal 3 Jahre vor. Zinsen werden hierfür nicht erhoben. Für den Zeitraum der Ratenzahlung wird jedoch der Abschlag auf den Ablösebetrag jährlich um 2 % reduziert.
Beschlussvorschlag: Der Bau-und Sanierungsausschuss der Stadt Bernburg (Saale) empfiehlt dem Stadtrat der Stadt Bernburg (Saale) folgenden Beschluss zu fassen: Der Stadtrat der Stadt Bernburg (Saale) beschließt, beginnend ab 2012 die Abschläge von insgesamt 20 % (10 % Wertermittlungsabschlag und 10 % Abzinsung), gestaffelt über den Zeitraum bis zum Abschluss der Sanierung (voraussichtlich 2020). Darüber hinaus wird bei übergroßen Grundstücken für das nicht bebaubare Hinterland einen Abschlag i. H. v. 60 % zur Bodenwertsteigerung gewährt. Zur Vermeidung unbilliger Härten beschließt der Stadtrat der Stadt Bernburg (Saale) eine Ratenzahlung über max. 3 Jahre. Zinsen werden hierfür nicht erhoben. Für den Zeitraum der Ratenzahlung wird jedoch der Abschlag auf den Ablösebetrag jährlich um 2 % reduziert.
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