Do

22

Dez

2011

Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu Rundfunkgebühren

Nach zwei heute veröffentlichten Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts haben Menschen mit geringem Einkommen Anspruch auf eine Befreiung oder Reduzierung der Rundfunkgebühren. Dies gilt immer dann, wenn das Einkommen so knapp über den Hartz-IV-Sätzen liegt, dass sie nach der Zahlung der Rundfunkgebühr unter das Existenzminimum fallen würden.

Staatsminister Rainer Robra erklärte dazu: „Mit dem zum Jahr 2013 in Kraft tretenden 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag haben wir dem bereits Rechnung getragen. Dort ist in §4, Abs. 6, eine solche Befreiung verbindlich geregelt. Auch in dieser Hinsicht stellt der 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag eine echte Verbesserung dar.“

Kommentar schreiben

Kommentare: 1

  • #1

    Schwarzseher (Freitag, 23 Dezember 2011 06:32)

    In welcher Hinsicht stehlt der Änderungsvertrag eine
    Verbesserung dar?Doch nur im Sinne der Rundfunkge-
    bührenabzocker,der Verbraucher ist doch wie immer der Dumme,für den Schrott,der uns täglich im TV geboten wird,zahle ich weiterhin keine Gebühren,auch das neue Gesetz hat Lücken,man muß sie nur finden.

  • loading