Do

29

Dez

2011

Steuererklärung künftig nur noch online

Papier war gestern. Die Zukunft der Lohnsteuerkarte ist elektronisch. Der Start der elektronischen Lohnsteuerkarte wurde wegen unerwarteter technischer Probleme bundesweit um ein Jahr auf den 01. Januar 2013 verschoben. Künftig sind Bürger mit Gewinneinkünften verpflichtet, ihre Steuererklärungen elektronisch an das jeweilige Finanzamt zu übermitteln. Dies betrifft Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, aus Gewerbebetrieb und aus freiberuflicher und selbstständiger Tätigkeit.

Mit der elektronischen Lohnsteuerkarte wird die bisherige Lohnsteuerkarte durch ein elektronisches Verfahren ersetzt. Ihr Arbeitgeber benötigt von Ihnen bestimmte Informationen (Steuerklasse, Kinder, Freibeträge und Religionszugehörigkeit), um Ihre Lohnsteuer berechnen und an das Finanzamt abführen zu können. Bisher diente die Lohnsteuerkarte dabei als Träger dieser Informationen. Ab dem Jahr 2013 sollen diese Informationen in einer Datenbank der Finanzverwaltung hinterlegt und Ihren Arbeitgebern elektronisch bereitgestellt werden. Umfangreiche Informationen finden Sie auf den Seiten zur Einführung der elektronischen Lohnsteuerkarte für Arbeitnehmer oder Arbeitgeber.

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