Do
29
Dez
2011
Vorsicht beim Umgang mit Feuerwerkskörpern!
Einer Tradition folgend, wird in jedem Jahr zu Silvester von vielen Menschen ein Feuerwerk abgebrannt. In diesem Zusammenhang kommt es immer wieder zu einer Reihe von Unfällen mit zum Teil schweren Verletzungen. Das Abfeuern von Feuerwerkskörpern in Richtung Menschen und auch das Zünden solcher Körper in Telefonhäuschen, Containern und Briefkästen ist einerseits Leichtsinn und mitunter lebensgefährlich und andererseits Sachbeschädigung an den jeweiligen Objekten.
Deshalb gibt Ihre Polizei hier einige Hinweise, damit der Jahresabschluss ohne Verletzungen und Brände verläuft. Das Abbrennen von Feuerwerkskörpern oder anderen pyrotechnischen Erzeugnissen ist nur vom 31.12. 00:00 Uhr bis 01.01. 24:00 Uhr gestattet!
Nur Feuerwerkskörper mit Zulassung der Bundesanstalt für Materialforschung und Prüfung (BAM) verwenden. "Schwarzmarkt-Ware" kann unberechenbar heftig explodieren!
Bereits am Silvester-Nachmittag die Gebrauchsanweisungen für das Feuerwerk in Ruhe und mit klarem Verstand lesen!
Feuerwerkskörper der Klasse I (Kinder und Jugendliche):
- Kinder und Jugendliche dürfen nur Feuerwerkskörper der Klasse I kaufen und unter Aufsicht abbrennen!
- Feuerwerkskörper der Klasse II (Nur für Erwachsene):
- Feuerwerk der Klasse II darf ausschließlich von Erwachsenen erworben und verwendet werden.
- Nur im Freien zünden, niemals in Räumen!
- Keinesfalls dürfen Feuerwerkskörper, die zur Nutzung im Freien vorgesehen sind, in geschlossenen Räumen gezündet werden!
- Beim Abbrennen von Raketen ist die Flugrichtung so zu wählen, dass sie nicht in Gebäudeöffnungen fliegen bzw. Personen verletzen können!
- Nicht aus der Hand abfeuern, sondern aus stabilen Halterungen!
- Tischfeuerwerke sollten auf einer feuerfesten Unterlage und nicht unter brennbaren Gegenständen wie beispielsweise Papiergirlanden gezündet werden!
- Basteln Sie Ihre Feuerwerkskörper niemals selbst, die Folgeschäden können schwerwiegend sein!
Fenster und Dachluken schließen, Briefkästen sichern!
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