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11

Jan

2012

Förderprogramm "Lokales Kapital"

Auch im Jahr 2012 fördert das Land Sachsen-Anhalt auf lokaler Ebene Mikroprojekte, die der Erschließung neuer Beschäftigungspotenziale für Zielgruppen des Arbeitsmarktes dienen. Mikroprojekte sollen auf der Grundlage des Operationellen Programms des Landes Sachsen-Anhalt 2007 bis 2013 zur Verbesserung der Arbeitsmarktchancen und der Integration benachteiligter Personen beitragen.

Sie leisten einen Beitrag dazu, beschäftigungswirksame Potenziale vor Ort zu aktivieren, Bildungsdefizite und Qualifikationsmängel abzustellen sowie gravierende Hindernisse bei der Arbeitsmarktintegration abzubauen. Das Ziel kann durch die Schaffung von Arbeitsplätzen und durch die Verbesserung der Integrationschancen der Zielgruppenpersonen erreicht werden. Vorrangig sollen in die Projekte Arbeitssuchende mit Vermittlungshemmnissen, denen dadurch der Zugang zum ersten Arbeitsmarkt erschwert wird, aufgenommen werden. Förderfähig sind ausschließlich lokale Initiativen mit einem Nachhaltigkeitsanspruch. Ein Projekt ist nachhaltig, wenn tatsächlich messbare Qualifikations- und Bildungszuwächse bei den Teilnehmern zu verzeichnen sind oder diese auch nach Ende des Projektes bei einem Träger weiterbeschäftigt werden. Es ist wichtig, dass die Teilnehmer aus den Beschäftigungsmaßnahmen/Aktivitäten/Tätigkeiten im Projekt etwas für sich mitnehmen.

 

Die Auswirkungen auf die Gleichstellung von Frauen und Männern zu berücksichtigen (Gender-Mainstreaming).

 

a) Wer und was werden gefördert?

Antragsteller für eine Mikroprojektförderung können natürliche Personen (Einzelpersonen, auch aus den Zielgruppen) und juristische Personen (Verbände, Vereine, Unternehmen etc.) sein. Förderfähig sind Projekte im sozialen, kulturellen, sportlichen und gewerblichen Bereich, im Umweltsektor sowie bei der Erbringung von Dienstleistungen. Förderfähig sind nur Ausgaben, die durch das Projekt verursacht werden und damit zusätzlich sind. Das Lokale Kapital dient nicht der Finanzierung laufender Geschäftsausgaben oder bestehender Finanzierungslücken von Trägern. Es sollen zusätzliche, vom normalen Geschäftsbetrieb abgrenzbare Projekte, gefördert werden. Die geplanten Aktivitäten und Projekte müssen lokalen Anforderungen und dem lokalen Bedarf entsprechen sowie zur Erhöhung der Beschäftigungsfähigkeit für am Arbeitsmarkt von bisher Benachteiligten beitragen. Im Mittelpunkt der Finanzierung muss demzufolge die Zielgruppe stehen.

 

Mikroprojekte richten sich an folgende Zielgruppen:

Langzeitarbeitslose, arbeitslose Frauen, ältere Arbeitslose, Personen mit Behinderungen, sozial benachteiligte Jugendliche, allein Erziehende, Migrantinnen und Migranten, Aussiedlerinnen und Aussiedler, suchtmittelabhängige Menschen, Berufsrückkehrerinnen und Berufsrückkehrer,

Wohnungslose.

 

b) Wie wird gefördert?

Der Salzlandkreis ruft zur Mobilisierung lokaler Initiativen für Mikroprojekte auf!

 

Projektvorschläge von potenziellen Mikroprojektträgern sind bis zum 28. März 2012 einzureichen beim Salzlandkreis, Amt für Regionalplanung und Wirtschaftsförderung, 06400 Bernburg (Saale).

 

Die Bewilligung der Projekte erfolgt durch das Landesverwaltungsamt. Aufgabe des Salzlandkreises ist es, einen Beirat zu berufen, der im April aus den eingereichten Vorschlägen die förderwürdigen Projekte auswählt. Diese Förderempfehlung wird dann dem Landesverwaltungsamt übergeben. Die Mikroprojektträger können anschließend beim Landesverwaltungsamt, Referat 302, Förderanträge stellen.

 

Ausgereicht werden pro Mikroprojekt Zuschüsse in Höhe von max. 10.000 EUR. Eine Kofinanzierung ist nicht notwendig. Die Projekte müssen allerdings in sich abgeschlossen sein. Die Projektlaufzeit beträgt maximal zwei Jahre. Wichtig ist, dass die Projekte vor der Bewilligung noch nicht begonnen sein dürfen. Es besteht Kumulationsverbot, d.h. eine weitere Förderung aus Mitteln der EU-Strukturfonds ist ausgeschlossen.

 

c) Welchen Mindestinhalt müssen die Projektvorschläge haben?

Die Einreichung der Projektvorschläge erfolgt formlos an die o. g. Anschrift. Der jeweilige Projektvorschlag (Projektskizze) sollte insbesondere Angaben nach folgender Gliederung enthalten:

 

1. Projektträger

2. Projektbezeichnung

3. Zielstellung

4. Zielgruppe/n

5. Förderzeitraum

6. Gender-Mainstreaming

7. Finanzierungskonzept

8. ggf. Kooperationspartner.

 

d) Wo erhalte ich weitere Informationen zum Förderprogramm? Salzlandkreis, Amt für Regionalplanung und Wirtschaftsförderung, Tel.: 03471 684 1791, E-Mail: ckoch@kreis-slk.de

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