Mi

18

Jan

2012

2.211.147 Euro Bewilligungsbetrag für Bernburg

Mit dem Nachtragshaushalt 2011 wurden die Voraussetzungen dafür geschaffen, zur Bekämpfung der Folgen der Durchnässung im Sondervermögen Altlastensanierung 30 Mio. € zur Verfügung zu stellen und die noch ausstehende Unterstützung für Kommunen, die sich im Zuge der freiwilligen Phase der Gebietsreform zu größeren Einheiten zusammengeschlossen haben, zu gewähren. Die Kommunalzuweisungen belaufen sich auf insgesamt etwa 25 Mio. €.

Die Zuweisung an das Sondervermögen Altlastensanierung und die Zuweisungen für die Kommunen wurden Anfang dieses Jahres ausgezahlt.

 

Die Zahlungen werden allerdings entgegen der ursprünglichen Planung nicht dem Haushaltsjahr 2011, sondern dem aktuellen Haushaltsjahr 2012 zugerechnet. Haushaltsrechtlich ist das im Wege der Bildung und Übertragung von Ausgaberesten zulässig. Diese geänderte haushalterische Umsetzung hat weder für die Zahlungsempfänger Auswirkungen noch werden in Bezug auf die Durchnässungsproblematik Maßnahmen in ihrer Umsetzung verzögert.

 

Der Grund für diese Verfahrensweise liegt in einer unerwartenden und durch das Land auch nicht steuerbaren Verzögerung bei der Erstattungszahlung der EU in der Größenordnung von rd. 100 Mio. €.

 

Entgegen der ursprünglichen Prognose konnte eine Abschlusszahlung der EU aus der zurückliegenden Förderperiode 2000 bis 2006 für den EFRE und den ESF nicht im Jahr 2011 vereinnahmt werden. Die Abschlusszahlung der EU wird nun in diesem Jahr erwartet.

 

Sachsen-Anhalt erhält als hochverschuldetes Land Konsolidierungshilfen des Bundes. Die Hilfe kann aber nur gewährt werden, wenn das Land das noch vorhandene strukturelle Defizit abbaut. Aufgrund der hohen Steuermehreinnahmen im Haushaltsvollzug ist das zulässige Defizit deutlich gesunken. Außerdem werden wie oben beschrieben eingeplante EU-Einnahmen verzögert eingehen, so dass auch Ausgaben verschoben werden mussten. Ohne Verlagerung der Ausgaben für die Kommunalzuweisungen und das Sondervermögen in das Jahr 2012 wäre die zulässige Obergrenze für das Defizit überschritten worden. In der Folge hätte das Land die Unterstützung des Bundes verloren und einen finanziellen Schaden erlitten.

 

Mit den nun getroffenen Entscheidungen wurde dem Willen des Gesetzgebers zur Unterstützung der Kommunen und zur Bekämpfung der Durchnässungsproblematik entsprochen und zugleich aus der Einnahmeverzögerung die notwendige haushaltswirtschaftliche Konsequenz gezogen.

 

Nichtinvestive Zuweisungen im Zusammenhang mit der Gemeindegebietsreform

Lfd.Nr.

Landkreis

Antragstellende Kommune

Bewilligungsbetrag

1

BLK

Droyßig

338.064

2

BLK

Gutenborn

93.738

3

STD

Kamern

 

22.990

4

STD

Osterburg

1.356.412

5

Harz

Ballenstedt

 

503.909

6

STD

VerbG Seehausen

 

189.885

7

SLK

Bernburg

 

2.211.147

8

BLK

Naumburg

 

1.361.105

9

Harz

Halberstadt

 

262.955

10

Harz

Nordharz

 

1.254.250

11

ABI

Muldestausee

 

962.145

12

BLK

Meineweh

 

474.458

13

Harz

Osterwieck

 

6.230.781

14

BLK

Finneland

 

51.799

15

BLK

Bad Bibra

 

79.116

16

BLK

Kaiserpfalz

 

1.310.582

17

BLK

Lanitz-Hassel-Tal

 

85.011

18

WB

Bad Schmiedeberg

 

9.488.447

19

BLK

Zeitz

402.760

20

BLK

Mertendorf

 

139.870

21

MSH

Seegebiet Mansfelder Land

171.488

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