Rund zwei Millionen Euro Fördermittel für neue Sporthalle in Nachterstedt

Die Stadt Seeland (Landkreis Salzland) erhält aus einem Förderprogramm, mit dem speziell kleinere Städte und Gemeinden bei der Gestaltung des demografischen Wandels unterstützt werden, zwei Millionen Euro für den Bau einer neuen Zweifeldsporthalle in Nachterstedt. „Mit der Realisierung dieses Projektes verbessern sich nicht nur die Bedingungen für die Schüler der Grund- und Sekundarschule. Zugleich bereichert die neue Sportstätte das Freizeitangebot und das Vereinsleben in der Stadt Seeland“, sagte Sachsen-Anhalts Bauminister Thomas Webel heute bei der Übergabe des Fördermittelbescheides an Bürgermeisterin Heidrun Meyer. Außerdem werde der Schulstandort Nachterstedt gestärkt.

Nach Auskunft von Webel investiert die Stadt insgesamt rund 3,3 Millionen Euro in den Bau der neuen Sporthalle. Der Landeszuschuss stamme aus dem Programm „Förderung von kleineren Städten und Gemeinden – überörtliche Zusammenarbeit und Netzwerke“, erläuterte der Bauminister. „Damit können wichtige Vorhaben zur Sicherung der Daseinsvorsorge in ländlich geprägten Regionen in Angriff genommen werden“, fügte er hinzu. Das Land schaffe so eine wichtige Voraussetzung dafür, dem demografischen Wandel offensiv Rechnung zu tragen. Es sei zwingend notwendig, die Städte und Gemeinden an die Bevölkerungsentwicklung und die sich verändernde Altersstruktur anzupassen, betonte Webel.

 

Mit dem Bau der neuen Sporthalle soll im nächsten Frühjahr (2013) begonnen werden.

 

Zu Ihrer Information: Insgesamt stehen für die Förderung der städtebaulichen Entwicklung in Sachsen-Anhalts in diesem Jahr insgesamt rund 71 Millionen Euro zur Verfügung. Bund und Land steuern jeweils 35,5 Millionen Euro bei.

 

Die von Bund und Land bereitgestellten Mittel fließen in folgende Programme:

 

Städtebauliche Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen (rd. 8 Mio. Euro)

Städtebaulicher Denkmalschutz, Sicherung und Erhaltung historischer Stadtkerne (rd. 21,1 Mio. Euro)

Stadtteile mit besonderem Entwicklungsbedarf – die soziale Stadt (2,5 Mio. Euro)

Stadtumbau-Ost (rd. 30 Mio. Euro)

Aktive Stadt- und Ortsteilzentren (rd. 5,3 Mio. Euro)

Kleinere Städte und Gemeinden - Netzwerke und überregionale Zusammenarbeit (rd. 5 Mio. Euro)

Das Geld kann u.a. für Vorhaben verwendet werden, mit denen städtebauliche Missstände beseitigt werden, insbesondere zur Anpassung der Infrastruktur, mit denen die Orte in ihrer Funktion als zentrale Ankerpunkte gestärkt werden. Dazu zählen Investitionen an öffentlichen Gebäuden im Bereich Bildung und Soziales, Gesundheit oder Kultur. Voraussetzung für eine Programmaufnahme ist ein regionales Entwicklungskonzept, das zwischen den Kommunen abgestimmt ist.