Sachsen-Anhalt führt Friedfisch-Fischerprüfung ein

Für Gelegenheitsangler ist es jetzt in Sachsen-Anhalt leichter, zu einer Angelerlaubnis zu kommen. Möglich macht es die Friedfisch-Fischerprüfung, die jetzt mit einer neuen Fischereiverordnung eingeführt wurde. Im Unterschied zur Fischerprüfung, die Lehrgang, Theorie und Praxisteil beinhaltet, reicht ein Prüfungsgespräch, um die Erlaubnis zum Angeln auf Friedfische zu bekommen. Die Friedfisch-Fischerprüfung kann von Mitgliedsverbänden des Landesanglerverbandes abgenommen werden.

Landwirtschafts- und Umweltminister Dr. Hermann Onko Aeikens: „Es gibt viele Menschen, die gerne mal Plötzen oder Rotfedern  stippen wollen, aber den Aufwand der Fischerprüfung scheuen. Für solche Angler bieten wir nun den Friedfischfischereischein  an, der vergleichbar ist mit der Jugendfischerprüfung. Es geht vielen nicht um den größten Fisch oder einen Zander am Haken. Viele wollen einfach mit der Angelrute in der Hand am Teich oder Fluss sitzen und mit Teig und Wurm Weißfischen nachstellen.“

 

Nach der neuen Fischereiverordnung erfolgt die Fischerprüfung nicht mehr wie bisher zentral an nur zwei Terminen im Jahr, sondern in Verantwortung der Landkreise und kreisfreien Städte zu unterschiedlichen Terminen. Damit wird es leichter, entsprechende Termine vor Ort zu organisieren.

 

Die Fischereiabgabe für die Fischereischeine wird von fünf auf sechs Euro erhöht. Mit den Einnahmen daraus werden die Aufwandsentschädigung für die Fischereiaufseher finanziert.

 

Besonderen Schutz gewährt die Fischereiverordnung nun dem Aal. So wurde etwa das Mindestmaß von 45 auf 50 Zentimeter angehoben. Zudem werden alle kommerziellen Nutzungen streng überwacht. Europaweit gilt der Aal als stark gefährdet. In Sachsen-Anhalt wurden bereits frühzeitig Gegenmaßnahmen eingeleitet.  Aeikens: „Gemeinsam mit den Fischern und Anglern werden wir alle erforderlichen Maßnahmen ergreifen, um eine weiteren Rückgang der Aalbestände zu verhindern."

 

Neu ist auch, dass Lachs und Meerforelle nun ganzjährig nicht beangelt werden dürfen, bislang galt für Salmoniden die als Besatz in ein Gewässer gelangten nur eine Schonzeit . Damit sollen die aus Wiederansiedlungsprojekten stammenden noch sehr jungen und kleinen Bestände besser geschützt werden.

 

Dagegen haben sich die Welsbestände in den letzten Jahren so gut entwickelt, dass dem Wels nun ganzjährig nachgestellt werden kann, Schonzeit und Mindestmaß entfallen.