Allgemeinverfügung zur Ladenöffnungszeit in Bernburg

Auf Grund § 7 Abs. 1 des Gesetzes über die Ladenöffnungszeiten im Land Sachsen-Anhalt vom 22. November 2006 (LÖffZeitG LSA) hat die Stadt Bernburg (Saale) für den 02. Juni eine Allgemeinverfügung erlassen. Gemäß § 7 Abs. 1 des Gesetzes über die Ladenöffnungszeiten im Land Sachsen-Anhalt (LÖffZeitG-LSA) kann die Gemeinde erlauben, dass Verkaufsstellen aus besonderem Anlass an höchstens vier Sonn- und Feiertagen geöffnet werden.

1. Verkaufsstellen aller Art können im Gebiet der Stadt Bernburg (Saale) am 02.06.2013, in der Zeit von 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr geöffnet werden.

 

2. Ausgenommen von dieser Allgemeinverfügung sind die Ortsteile Aderstedt, Baalberge, Biendorf, Gröna, Peißen, Poley, Preußlitz und Wohlsdorf sowie die Ladengeschäfte des PEP- Marktes, Kalistraße 11.

 

3. Die sofortige Vollziehung dieser Allgemeinverfügung wird hiermit gemäß § 80 Abs. 2  Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 19.03 1991 (BGBl. I S. 686) angeordnet.

 

Damit folgt die Stadt Bernburg (Saale) dem öffentlichen Interesse der Bürger und des Einzelhandels nach einer verlängerten Ladenöffnungszeit. Der besondere Anlass der Festveranstaltung „Stadtfest“ und die Versorgung der Bevölkerung mit allen Waren des Ge- und Verbrauchs über die gesetzlichen Ladenöffnungszeiten hinaus, macht diese Allgemeinverfügung notwendig.

 

Henry Schütze, Oberbürgermeister, Stadt Bernburg (Saale)