Vorstellung des Berichtes über die Tätigkeit der Härtefallkommission des Landes Sachsen-Anhalt im Jahr 2012

Der Minister für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt, Holger Stahlknecht, und die Vorsitzende der Härtefallkommission des Landes Sachsen-Anhalt, Frau Monika Schwenke, die Migrationsbeauftragte für das Bistum Magdeburg e. V., stellten heute den Bericht über die Tätigkeit der Härtefallkommission des Landes Sachsen-Anhalt im Jahr 2012 der Öffentlichkeit vor. 

Im Jahr 2012 haben die Mitglieder der Kommission in sieben Sitzungen über 14 Anträge abschließend entschieden. Bei sieben Anträgen stellte die Kommission fest, dass dringende humanitäre oder persönliche Gründe die weitere Anwesenheit der Betroffenen in Deutschland erfordern und beschloss jeweils ein Härtefallersuchen. Der Innenminister entsprach allen Härtefallersuchen und ordnete die Erteilung von Aufenthaltserlaubnissen an. Von den Anordnungen waren 14 Personen begünstigt, davon 6 minderjährige Kinder. Die Betroffenen kamen insbesondere aus dem Irak und aus Serbien.

 

Minister Stahlknecht hob hervor, dass sich die Einrichtung der Härtefallkommission bewährt hat. „Ich freue mich, dass ich allen mir vorgelegten Härtefallersuchen entsprechen konnte. Aufgrund des Ersuchens der Härtefallkommission ergibt sich für mich die Möglichkeit, ausreisepflichtigen Betroffenen unter humanitären Gesichtspunkten ein Aufenthaltsrecht dann zu gewähren, wenn dies nach den aufenthaltsrechtlichen Bestimmungen ansonsten nicht möglich wäre“.

 

Die Vorsitzende der Härtefallkommission, Frau Monika Schwenke, bedankte sich für die gute Zusammenarbeit mit dem Innenministerium sowie innerhalb der Kommission. „Rückblickend auf die in der Kommission seit ihrem Bestehen behandelten Fälle ist festzustellen, dass diese schwieriger geworden sind. Bei vielen Betroffenen handelt es sich um Personen, die aus verschiedenen Gründen nicht von den Bleiberechtsregelungen der letzten Jahre profitieren konnten, obwohl sie im Rahmen ihrer Möglichkeiten gute Integrationsleistungen erbrachten. Diese können oft nur im Rahmen eines Härtefallverfahrens berücksichtigt werden “.

 

Zum Hintergrund: Die im Mai 2005 durch Verordnung eingerichtete Härtefallkommission befasst sich mit Anträgen ihrer Mitglieder, ausreisepflichtigen Ausländern unter Härtegesichtspunkten durch Anordnung des Innenministers den Verbleib in Deutschland zu ermöglichen. Dazu muss ein Härtefallersuchen beschlossen werden. Hauptgrund für die Anrufung der Kommission ist der durch den langjährigen Aufenthalt erreichte hohe Grad der Integration sowie bei Familien insbesondere auch die Situation der in Deutschland geborenen oder in jungen Jahren eingereisten Kinder, die ihre prägenden Kindheits- und Jugendjahre in Deutschland verbrachten.