Einheitliche Kommunalverfassung passiert Kabinett

Die Landesregierung hat den Entwurf einer einheitlichen Kommunalverfassung zur Anhörung freigegeben. Der für Kommunales zuständige Minister Holger Stahlknecht begrüßt die Zustimmung des Kabinetts: „Die einheitliche Kommunalverfassung ist für die Kommunen und somit für die Bürger ein Gewinn. Sie bündelt verschiedene Gesetze und praktische Erfahrungen und bietet so einheitliche und verständliche Regelungen.“

In die einheitliche Kommunalverfassung integriert wurden die Gemeinde- und Landkreisordnung sowie das Verbandsgemeindegesetz. Schwerpunkte des Gesetzentwurfs sind neben einheitlichen Vorschriften für alle kommunalen Gebietskörperschaften die Stärkung der bürgerschaftlichen Teilhabe, die Fortentwicklung des Rechts der Verbandsgemeinden und des Ortschaftsrechts. So werden etwa im Bereich des Ortschaftsrechts das Anhörungsrecht des Ortschaftsrates klargestellt und die Möglichkeit der Zuweisung eines Budgets für den Ortschaftsrat vorgesehen.

 

Auch die Sicherstellung einer wirksamen Ortschaftsvertretung und die Einführung der Direktwahl des Ortsvorstehers mit Beginn der Wahlperiode 2019 gehören zur neuen Kommunalverfassung. Für Innenminister Holger Stahlknecht bedeutet das Gesetz eine Verbesserung der ehrenamtlichen Mitwirkungsmöglichkeiten: „Die ehrenamtlichen Mandatsträger in den Landkreisen, Städten, Gemeinden und Verbandsgemeinden haben künftig ein lesbares und verständliches Werk zur Hand,  von dem sie in ihrer täglichen Arbeit profitieren.“

 

Bei der Herangehensweise beschritt das Innenministerium neue Wege, indem die Kommunen vor dem eigentlichen Gesetzgebungsprozess beteiligt wurden. In Symposien konnten die in den Kommunen haupt- oder ehrenamtlich Verantwortlichen, die Vertreter kommunaler Verbände und Interessierte aus der Landespolitik, aus Behörden und Institutionen ihre praktischen Erfahrungen einbringen.