Staatssekretär stellt sich vor Behörden

Staatssekretär Prof. Dr. Ulf Gundlach hat sich gegen die undifferenzierte Kritik und vor die mit rechtsextremen Konzertanfragen befassten Behörden gestellt. „Die gegen die Behörden und die Landesregierung vorgebrachte Kritik ist unberechtigt. Sie wird denjenigen nicht gerecht, die sich dem wochenlangen ‚Katz- und Mausspiel’ des Veranstalters erfolgreich entgegengestellt haben. Vier Gemeinden, drei Landkreise, das Landesverwaltungsamt und ein Landesamt, begleitet durch die Landesregierung haben durch konzertierte Maßnahmen und stringente Prüfungen soweit einen Handlungsdruck aufgebaut, dass der Anmelder sein Konzert an drei Orten im Lande nicht durchführen konnte. Die Landkreise Wittenberg und Harz verfügten jeweils eine baurechtliche Nutzungsuntersagung für die vorgesehenen Veranstaltungen.

 

Damit haben die Behörden ein äußerst bemerkenswertes Zeichen gesetzt!

 

Zwar konnte die durch den Landkreis Harz verfügte Untersagung nicht vollzogen werden, jedoch bleiben die Schlussfolgerungen hieraus der Auswertung der gerichtlichen Entscheidungen vorbehalten.

 

Am friedlichen Protest gegen rechte Konzerte in unserem Land nahm die Landesregierung in Vertretung des Innenministers und des Innenstaatssekretärs an beiden Veranstaltungsorten teil.

 

Die Behauptung, Verbote solcher Konzerte seien politisch nicht gewollt, ist unverschämt. Wer dies behauptet, disqualifiziert sich selbst und nicht den Adressaten der vorgeblichen Kritik.

 

Wer über das von Kommunen und Land in den vergangenen Wochen erreichte, juristisch Machbare mehr einfordert, muss beachten, dass er an die Grenzen des freiheitlichen Rechtsstaats stößt.“