Entwurf für Haushalt 2014 steht/ Kabinett solidarisch für weiteren Konsolidierungskurs

Die Landesregierung hat bei ihrer Klausur am 30. und 31.Mai 2013 die wesentlichen Planungen für den Landeshaushalt 2014 abgeschlossen. Zugleich wurde die Finanzplanung für die Folgejahre bis 2017 beraten. Bis zu den endgültigen Kabinettsbeschlüssen Ende Juni werden Detailfragen zwischen den einzelnen Ressorts geklärt. Die Beratungen fanden in einer kollegialen und solidarischen Atmosphäre statt. Das Kabinett steht geschlossen hinter dem vereinbarten Konsolidierungskurs.

Einig waren sich alle Kabinettsmitglieder über folgende Prämissen: Notwendigkeit, effektiv und zukunftssicher zu investieren und zu gestalten, Festhalten an der begonnenen Tilgung, Keine Aufnahme neuer Schulden. Einigkeit herrschte auch über das Verfahren, sollten sich Handlungsspielräume im Haushalt, z. B. durch Steuermehreinnahmen, ergeben. In diesem Fall fließen die Mittel hälftig in die Haushaltskonsolidierung und in Investitionen.

 

Ministerpräsident Dr. Reiner Haseloff erklärte: „Die gute Entwicklung Sachsen-Anhalts der vergangenen Jahre kann nur fortgesetzt werden, wenn wir weiter Geld für Investitionen haben und zugleich auf neue Schulden verzichten. Beide Aspekte sind Grundlage sowohl des Haushaltes 2014 wie der weiteren Finanzplanung. Wer heute neuen Schulden das Wort redet, riskiert morgen griechische Verhältnisse in Sachsen-Anhalt.“

 

Finanzminister Jens Bullerjahn betonte: „Die Politik in Sachsen-Anhalt hat einen entscheidenden Vorteil gegenüber anderen Bundesländern: Sie hat heute noch die Möglichkeit, selbst zu entscheiden, selbst notwendige Anpassungen vorzunehmen, weil unser Land keinen Haushalts-Notstand hat! Ich bin froh, dass sich in der Ministerrunde alle einig waren, dass man nicht mehr ausgeben darf, als man einnimmt.“

 

Das strukturelle Defizit wird wie 2013 auch im Haushaltsjahr 2014 bei Null liegen. Im Jahr 2010 betrug es noch 665 Mio. €. Von einem strukturellen Defizit ist die Rede, wenn bereits absehbare Ausgaben die Einnahmen langfristig übersteigen. Ebenso wird der Haushalt 2014 ohne Instrumente wie eine globale Minderausgabe oder eine Haushaltssperre auskommen. Die voraussichtlichen Steuermindereinnahmen im Jahr 2014 für Sachsen-Anhalt (nach der jüngsten Prognose vom 8. Mai 2013 -77 Mio. €) sind im Haushaltsplan für 2014 eingearbeitet. Im Haushalt 2014 sind Ausgaben in Höhe von etwa 9.96 Mrd. € geplant.

 

Ein weiterer Schwerpunkt der Klausur der Landesregierung war die Mittelfristige Finanzplanung bis 2017. Bis 2020 muss Sachsen-Anhalt mit Einnahmeverlusten von rund 2,3 Mrd. € rechnen. Diese resultieren aus zurückgehenden Zuweisungen von Bund und EU sowie dem Bevölkerungsrückgang (pro Bürger erhält das Land etwa 2.600 € aus dem Länderfinanzausgleich). Zugleich weist Sachsen-Anhalt mit 10.376 € je Einwohner die höchste Gesamtverschuldung (Land und Kommunen) aller ostdeutschen Flächenländer auf. (In Sachsen sind dies nur 2.196 €). Vor diesem Hintergrund muss Sachsen-Anhalt weiterhin an der Konsolidierung des Haushaltes arbeiten.

 

Dennoch könne von einem Kahlschlag keine Rede sein, so Haseloff. In solchen Bereichen wie z. B. den Hochschulen oder der Kultur werde Sachsen-Anhalt auch künftig nicht weniger pro Kopf ausgeben als andere neue Länder. Haseloff verwies zudem auf die Verbesserungen im Kinderförderungsgesetz. Hier gebe es die Rückkehr zum Ganztagesanspruch auf Betreuung für alle Kinder, Entlastungen für Mehrkindfamilien ab 2014 und Verbesserungen für Erzieherinnen und Erzieher (im Haushalt 2014 Mehrausgaben von 28,2 Mio. € veranschlagt). Bullerjahn erinnerte an die Investitionen in Schulen und Kindertagesstätten im Rahmen des Programms STARK III. Hier sollen in den nächsten Jahren insgesamt rund 600 Mio. € in die energetische Sanierung und eine moderne IT- Ausrüstung fließen.

 

Kosten sparen will das Land vor allem beim Personaletat. Dieser macht rund ein Drittel des gesamten Haushaltes aus. Geplant ist, bis 2020 auf rund 18 Landesbedienstete je 1.000 Einwohner zu kommen. Damit würde man dann im Schnitt der deutschen Länder liegen. Bis 2020 sollen demnach noch einmal 12.500 Bedienstete den Landesdienst verlassen. Das würde Einsparungen im Haushalt von rund 390 Mio. € bedeuten. Die Landesregierung klammert sich selbst dabei nicht aus. In der Ministerialverwaltung soll bis 2019 jede fünfte Stelle wegfallen. (Von 2.207 Stellen im Jahr 2012 blieben dann noch 1.729 im Jahr 2019.)

 

Einsparungen und mehr Effizienz soll es auch in anderen Bereichen geben. So soll die Zahl der Justizvollzugsanstalten von ehemals acht auf drei sinken (Burg, Halle, Rassnitz). Im Bereich der Finanzverwaltung wird die Oberfinanzdirektion aufgelöst. Ihre Aufgaben sollen durch das Finanzministerium bzw. die Finanzämter wahrgenommen werden. Im Bereich der Schulen soll eine Anpassung an die zurückgehenden Schülerzahlen erfolgen. Lag die Schüler-Lehrer-Relation im Schuljahr 1992/93 noch bei 14,0, ist sie derzeit auf 11,6 abgesunken, da nicht im gleichen Maße Personal abgebaut wurde. Bis 2020 sollen 13,5 Schüler auf einen Lehrer kommen. Zur Verjüngung des Lehrkörpers sollen jedoch im kommenden Schuljahr 120 Lehrerinnen und Lehrer zusätzlich eingestellt werden (vorgezogen im Rahmen des Personalentwicklungskonzeptes).

 

Im Bereich der Hochschulen wird das Wissenschaftsministerium ein Konzept zur künftigen Entwicklung der Hochschulen vorlegen. Hinsichtlich der Kulturausgaben wird im Kultusministerium bis Jahresende 2013 ein Landeskulturkonzept erarbeitet, in das Vorschläge des Kulturkonvents einfließen. Strukturanpassungen im Bereich der Hochschulen wie auch bei den Theatern sollen mit jeweils aufzulegenden Strukturfonds (im HH 2014 mit je 1 Mio. € veranschlagt) begleitet werden.

 

Die von der Landesregierung beschlossene Kürzung des Landesblindengeldes von 350 auf 266 € monatlich stellt einen von vielen Beiträgen zur Konsolidierung des Landeshaushaltes dar und ist angesichts der finanziellen Lage des Landes leider unvermeidbar. Das Landesblindengeld liegt nach der Kürzung auf dem Niveau von Brandenburg. Blinde mit niedrigem Einkommen haben wie bisher einen ergänzenden Anspruch auf die einkommensabhängige Blindenhilfe von bis zu 628 € nach dem SGB XII. Für diesen Personenkreis wird die Kürzung des Blindengeldes durch eine entsprechende Erhöhung der Blindenhilfe kompensiert.

 

Ziel der Finanzplanungen der Landesregierung ist es, dass mit dem Wegfall bisheriger Sonderförderungen Sachsen-Anhalt ab 2020 finanziell auf eigenen Füßen stehen kann. Die zwei wesentlichen Einnahmequellen sind dann Steuereinahmen und Länderfinanzausgleich. Haseloff und Bullerjahn erklärten, dass nur mit einem konsolidierten Haushalt, der tilgt und den Schuldendienst in Grenzen hält, Investitionsquoten im Haushalt von rund 10% möglich bleiben (9 bis 10 % Investitionsquoten sind in westdeutschen Flächenländern gute Quoten).

 

Weiteres Verfahren: Die Landesregierung berät Ende Juni 2013 abschließend über den Haushalt und die Mittelfristige Finanzplanung. Der Haushaltsentwurf 2014 wird dann dem Landtag zugeleitet, der darüber bis Ende 2013 entscheidet.