Aeikens für schnellere Umsetzung von Hochwasserschutzmaßnahmen

Landwirtschafts- und Umweltminister Dr. Hermann Onko Aeikens setzt sich für schnellere Verfahren bei der Umsetzung von Hochwasserschutzmaßnahmen ein. Der heute auf der Umweltministerkonferenz gefasste Beschluss zum Hochwasser sei ein erster richtiger Ansatz. Die Umweltminister der Länder beschlossen, bei der Ausgestaltung der Vorsorgestrategien künftig auch „Möglichkeiten der Beschleunigung bei der Umsetzung von Hochwasserschutzmaßnahmen“ zu berücksichtigen.

Aeikens sagte weiter, dies müsse nun aber auch mit Leben erfüllt werden. Es gebe Beispiele, die zeigten, dass der gut gemeinte Ansatz, möglichst breit alle Vorhaben abzustimmen, beim Hochwasserschutz schnell nach hinten losgehen könne. „Wir müssen uns fragen, wie sehr die gesetzlich vorgeschriebenen Beteiligungsverfahren den Schutz der Menschen vor Hochwasser im Fokus haben. Wenn Planungen auf Jahre hin aufgehalten werden können, stimmt die Schwerpunktsetzung nicht. Natürlich ist es für einen Eigentümer eine schwere Entscheidung, wenn auf seinem Grundstück ein Hochwasserschutzbauwerk entstehen soll. Wenn durch dieses Bauwerk aber Schaden von der Allgemeinheit abgewendet werden kann, müssen Einzelinteressen auch mal in die zweite Reihe treten.“

 

Sachsen-Anhalt habe zwar bereits eine Beschleunigung eingebaut, in dem bei Deichwiederherstellungsarbeiten auf der alten Trasse keine Planfeststellungsverfahren notwendig seien. Dies müsse ausgedehnt werden auf Fälle, wo bei der Sanierung veränderte Trassenführungen notwendig seien.

 

Aeikens weiter: „Wir haben im Landes-Wassergesetz ein Verbot von Wohnbebauungen in Deichnähe. Doch gibt es immer wieder Diskussionen mit dem Ziel, diese Regelung aufzuweichen. Möglicherweise muss an dieser Stelle das Baurecht schärfer formuliert werden. Das dient letztendlich dem Schutz des Hauseigentümers, ist also in seinem Interesse.“

 

Generell könnten spezielle Regelungen zur Verfahrensbeschleunigung beim Neubau von Schutzanlagen die Planungsverfahren erheblich abkürzen. Als Beispiel nennt der Minister die Verkürzung des Rechtsweges auf eine Instanz oder mehr Möglichkeiten zum Verzicht von Erörterungsterminen in Anhörungsverfahren.“

 

Aeikens abschließend: „Es geht letztendlich um den Schutz von Leben und Gesundheit der Bevölkerung. Dieses zu sichern, ist Aufgabe des Staates, der sein Instrumentarium auf dieses Ziel ausrichten muss.“