Sachsen-Anhalt erweitert Soforthilfen für Flut-Geschädigte

Am Donnerstag hatte sich der Bund gemeinsam mit den Bundesländern auf einen Hilfsfonds für die von der Flut betroffenen Regionen in Höhe von etwa 8 Milliarden Euro verständigt. Es gibt die klare Zusage des Bundes und aller Bundesländer, die finanziellen Lasten in den vom Hochwasser betroffenen Ländern wie Sachsen-Anhalt auf „breite Schultern“ zu verteilen. Demnach beinhaltet der Fonds auch die bereits angelaufenen Soforthilfen in den jeweiligen Bundesländern. Aus diesem Grunde erweitert Sachsen-Anhalt die Soforthilfen für vom Hochwasser betroffene Bürger und Kommunen.

Das Finanzministerium wird dem Kabinett am kommenden Dienstag nach Absprache mit den Fachressorts folgendes vorschlagen:

 

1. Die Soforthilfen für Kommunen werden angepasst.

Danach werden den Kommunen die Aufwendungen aus der „Richtlinie über Soforthilfen für Kommunen“ zu 100 % erstattet (Leistungen Dritter für Schadensabwehrmaßnahmen und Aufräumarbeiten beim Juni-Hochwasser).  Bisher war ein Eigenanteil der Kommunen in Höhe von 25%  vorgesehen, auf diesen wird verzichtet.

 

2. Für Hauseigentümer wird es ebenfalls Soforthilfen geben.

 

Jeder betroffene Hauseigentümer kann demnach bis zu 2000 € für entstandene Flutschäden erhalten. Mit diesem Geld sollen Kosten etwa für das Auspumpen von Kellern oder das Trocknen oder Säubern von Wohnraum erstattet werden. Die maximal 2000 € für Hauseigentümer werden mit möglichen späteren Förderungen oder bereits ausgezahlter Soforthilfe (400 € je Erwachsener, 250 € je Kind) verrechnet. Die Auszahlung dieser Hilfen erfolgt über die Kommunen, die darüber detailliert Anfang nächster Woche informiert werden.