Hochwasserschäden im Privatwald werden erfasst

Das Hochwasser hat auch vor den Wäldern Sachsen-Anhalts keinen Halt gemacht. Die Forstbehörden schätzen den Schaden in den Wäldern auf bis zu 38 Millionen Euro. Das eigentliche Ausmaß der Schäden an Forstkulturen, Zäunen, Wegen und Brücken wird jetzt erst nach Ablaufen und Versickern des Wassers nach und nach sichtbar.

Landwirtschafts- und Umweltminister Dr. Herman Onko Aeikens sagte: „Erkennbare Schäden im Privatwald müssen jetzt unverzüglich erfasst und angezeigt werden. Für Waldflächen, die im Rahmen der forstlichen Förderung bezuschusst worden sind, besteht sogar eine Anzeigepflicht des Waldbesitzers.“ Damit können mögliche Ansprüche auf Entschädigungszahlungen aus dem Aufbauhilfefonds oder Beihilfen zur Wiederbewaldung bzw. zur Wiederherstellung der forstlichen Infrastruktur gesichert werden.

 

Die entsprechenden Vordrucke gibt es auf den Internetseiten des Ministeriums für Landwirtschaft und Umwelt (www.mlu.sachsen-anhalt.de), beim Landeszentrum Wald (www.landeszentrumwald.sachsen-anhalt.de) oder bei den örtlich zuständigen Betreuungsforstämtern. Die Mitarbeiter der Betreuungsforstämter werden die Schadenserfassung beratend begleiten und vor Ort den geschätzten Schadensumfang bestätigen.

 

Schwierig gestaltet sich die Erfassung von Folgeschäden bisher nicht geförderter Wäldflächen und Wäldern mit älteren Bäumen. Aeikens: „Es ist damit zu rechnen, dass Wälder, die jetzt noch grün sind, in einigen Monaten teilweise oder möglicherweise erst im kommenden Jahr absterben werden.“ Die Anzeige dieser Waldflächen soll erst erfolgen, wenn Absterbeerscheinungen sichtbar werden.