Insgesamt 13 Gemeinschaftsschulen starten zum neuen Schuljahr in Sachsen-Anhalt

Nun ist die Liste komplett: Insgesamt 13 Schulen in Sachsen-Anhalt werden zum Schuljahr 2013/2014 den Betrieb als Gemeinschaftsschule aufnehmen. Nachdem im Juli sieben öffentliche Schulen die Genehmigung zur Umwandlung erhielten, folgte jetzt die Zusicherung für sechs freie Träger im Land. Hier lief das Genehmigungsverfahren bis zum 31. Juli.

„Ich freue mich, dass die Liste der Gemeinschaftsschulen jetzt vollständig ist und auch sechs freie Schulen dabei sind. Mit insgesamt 13 Gemeinschaftsschulen können wir von einem erfolgreichen Start für die neue Schulform sprechen, weil sie auf Freiwilligkeit beruht und jeweils vor Ort gewollt sein muss. Das ist mehr, als wir erwartet haben, und zeigt noch einmal den Bedarf nach einer Schulform, die für das längere gemeinsame Lernen steht“, erklärte Kultusstaatssekretär Dr. Jan Hofmann. Zugleich hob er noch einmal hervor, dass es bei der Einführung der neuen Schulform nicht allein um die Quantität, sondern vor allem um die Qualität gehen müsse.

 

Im Einzelnen handelt es sich um folgende freie Schulen:

 

Adam-Olearius-Schule Aschersleben, (Umwandlung in eine Gemeinschaftsschule) – Träger: Adam-Olearius-Schule e. V. Aschersleben

 

CJD Christophorusschule Droyßig (Neuerrichtung) – Träger: CJD

 

Freie Schule Bildungsmanufaktur Halle (Umwandlung) – Träger: Bildungsmanufaktur Riesenklein e. V. Halle

 

Evangelische Gemeinschaftsschule Holzdorf (Neuerrichtung) – Träger: Trägerverein Wittenberg e. V.

 

Neue Schule Magdeburg (Umwandlung in eine Gemeinschaftsschule) – Träger: Neue Schule Magdeburg e. V.

 

Freie Ganztagsschule Neinstedt (Umwandlung in eine Gemeinschaftsschule) – Träger: AHA e. V. Thale/ OT Neinstedt

 

Mit dem Beschluss des sachsen-anhaltischen Landtages zur Änderung des Schulgesetzes am 15. November 2012 wurde die Gemeinschaftsschule als neue Schulform gesetzlich verankert. Danach haben bestehende Sekundarschulen, Gymnasien oder Gesamtschulen die Möglichkeit, sich auf Antrag  in eine Gemeinschaftsschule umzuwandeln. Auch die Schulen in freier Trägerschaft können davon Gebrauch machen und eine bestehende Schule in eine Gemeinschaftsschule umwandeln. Darüber hinaus haben freie Träger die Möglichkeit, eine Gemeinschaftsschule neu zu errichten. Zwei Schulträger haben zum neuen Schuljahr einen solchen Antrag zur Errichtung einer Gemeinschaftsschule in freier Trägerschaft gestellt. Bei den vier anderen Schulen in freier Trägerschaft handelt es sich um bestehende Ersatzschulen, die nun umgewandelt werden.