Bundesregierung beschließt Verordnung zu Fluthilfe 2,2 Mio. € für Sachsen-Anhalt

Die Bundesregierung hat heute die Verordnung zum Aufbauhilfefonds beschlossen, mit der die Auszahlung der Fluthilfen an die Opfer des Juni-Hochwassers geregelt wird. Ministerpräsident Dr. Reiner Haseloff hat den Beschluss begrüßt: „Für Sachsen-Anhalt ist das eine wichtige Entscheidung. Als Land, das am stärksten von der Flut betroffen war, erhalten wir nun auch den größten Anteil der Fluthilfen. Jetzt wird an den Wiederaufbau gegangen. Bund und Länder haben sofort und großzügig gehandelt. So kann allen Betroffenen schnell und bestmöglich geholfen werden.“

Am kommenden Freitag wird der Bundesrat abschließend über die Aufbauhilfeverordnung beraten. Dazu wird auch Haseloff sprechen. In Sachsen-Anhalt ist die Bewilligung von Fluthilfen unterdessen schon angelaufen. Bislang wurden 104 Anträge positiv beschieden. Diese umfassen ein Schadensvolumen von 2,7 Mio. €. Aus dem Aufbauhilfefonds sind dafür rund 2,2 Mio. € bewilligt worden. Damit sind erste Auszahlungen aktiviert worden.

 

In einer ersten Rate werden vom Bund 50% der Fluthilfemittel zur Verfügung gestellt. Das sind rund 3,25 Mrd. €. Davon erhält Sachsen-Anhalt 40,4 %. Auf Sachsen entfallen 28,78 % und auf Bayern 19,57 %. Den Rest erhalten weitere betroffene Länder.