Wiederaufbauhilfe – Anträge und Formulare

Gemäß der Verordnung zum Aufbauhilfegesetz, der Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern und der "Richtlinie Hochwasserschäden 2013 Sachsen-Anhalt" werden hochwasserbedingte Schäden im Einzugsbereich der Elbe (nahezu ganz Sachsen-Anhalt) reguliert. Insgesamt acht Gruppen von Geschädigten beziehungsweise Schäden werden definiert.

Privates Wohneigentum und Hausrat

 

Gewerbetreibende und Freiberufler

 

Land- und Forstwirtschaft, ländliche Infrastruktur

 

kulturelle und wissenschaftliche Einrichtungen

 

kommunale Infrastruktur, auch die nicht-kommunaler Träger

 

Wiederaufbauhilfe Sportstätten

 

Religionsgemeinschaften, die als Körperschaften des öffentlichen Rechts anerkannt sind

 

sonstige Einrichtungen

 

Infrastruktur des Landes

 

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