Weitere Sicherungsmaßnahmen oberhalb des Hexenstiegs geplant

Das Kabinett hat heute den Weg frei gemacht, die Begehbarkeit des gesamten Bodetalwanderweges wiederherzustellen. Umweltstaatssekretärin Anne-Marie Keding hat die Mitglieder der Landesregierung darüber informiert, dass das Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt weitere Sicherungsarbeiten oberhalb des bisher abgesperrten Teilstücks des Hexenstieges vornehmen will.

Ein ergänzendes Gutachten, das in diesem Frühjahr im Auftrag des Landesforstbetriebes erstellt worden ist, bestätigte, dass weiterhin eine akute Gefährdung der Besucher durch Steinschläge besteht und deshalb die derzeitige Sperrung des Teilstücks notwendig ist. Es handelt sich dabei um Bereiche unterhalb markanter steiler Rinnen, die Steinschlag von ausgedehnten Felspartien aufnehmen und bis zum Wanderweg leiten.

 

Gleichwohl halten die Gutachter es für realistisch, durch Verbauungsmaßnahmen in den gefährlichen Rinnen die Gefahr soweit zu senken, dass eine Öffnung des Weges für den Besucherverkehr zu verantworten ist. Solche Verbauungen müssen im Rahmen eines Sicherheitskonzeptes ständig kontrolliert und gewartet werden.

 

Keding sagte: „Wir wollen gemeinsam mit der Stadt Thale unseren Anteil leisten, dass der gesperrte Abschnitt des Harzer Hexenstieges und der Zugang zur Gaststätte wieder freigegeben werden.“

 

Das Ministerium beabsichtigt daher, die besonders gefährlichen Bereiche – vier Steilrinnen, die den Steinschlag aus großen Wandabschnitten sammeln – durch landschaftsangepasste Baumaßnahmen zu sichern. Die Naturverträglichkeit im Naturschutzgebiet muss dabei vorher geprüft werden.

 

Die Stadt Thale erklärt sich bereit, die Flächen oberhalb des betreffenden Wegabschnittes vom Land zu erwerben. Als Eigentümerin sowohl des Weges als auch des Hanges will sie zukünftig die Erfordernisse der Sicherheit und der touristischen Entwicklung aus einer Hand gewährleisten.

 

Wegen der besonders herausragenden touristischen Bedeutung des Bodetalwanderweges für die gesamte Harzregion, insbesondere für die Stadt Thale, beabsichtigt das Ministerium, die für die Baumaßnahmen erforderlichen Mittel zur Verfügung zu stellen. Voraussetzung hierfür ist eine unwiderrufliche notarielle Erklärung der Stadt Thale, die Flächen zu übernehmen und die Verantwortung für die Unterhaltung der Sicherungseinrichtungen und der damit verbundenen regelmäßigen Überwachung und Durchführung der erforderlichen Sicherungsarbeiten zu tragen.

 

Ordnungsgemäße Sperreinrichtungen am Anfang und Ende des Wegabschnittes werden dennoch erforderlich. Während zukünftiger Bau- und Kontrollmaßnahmen ist es zwingend auszuschließen, dass sich Wanderer auf dem Weg befinden. Zeitlich befristete Sperrungen bei und nach Extremwetterlagen werden wohl für die Zukunft nicht auszuschließen sein.

 

Hintergrund: 

Aufgrund von Felsstürzen ist ein Teilstück des Bodetalwanderweges zwischen der Gaststätte „Königsruhe“ und der Jugendherberge nach wie vor gesperrt. Das Wegestück ist Eigentum der Stadt Thale. Der Fußgängerverkehr Richtung Gaststätte „Königsruhe“ wird derzeit über den nicht ausgebauten Weg am Südufer der Bode umgeleitet. Die Felshänge oberhalb des gesperrten Teilstücks des Wanderweges – von dem die Felsstürze ausgehen - stehen im Eigentum des Landes und werden vom Landesforstbetrieb verwaltet.