Änderungen des Finanzausgleichsgesetz

Das Kabinett hat heute Änderungen für das Finanzausgleichsgesetz FAG beschlossen, die ab 1.Januar 2014 in Kraft treten sollen. Das Gesetz kann nun im Landtag weiter beraten werden. Demnach werden infolge des Urteils des Landesverfassungsgerichtes für 2014 sogenannte aufgabenbezogene Remanenzkosten (siehe Erläuterung unten) in Höhe von insgesamt 34,5 Mio. € berücksichtigt, das sind 11,4 Mio. € mehr als ursprünglich vorgesehen. Darüber hinaus erfolgt eine Anpassung der Steuereinnahmen (nach der Mai-Steuerschätzung), was zu einer Erhöhung der Finanzausgleichsmasse in 2014 um 7 Mio. € führt.

Demgegenüber verringert sich die Finanzausgleichsmasse um 10 Mio. € infolge des Aufschubs des STARK IV Programmes (von ursprünglich geplant 2014 auf nunmehr 2015/16) sowie um weitere 12 Mio. € bei Mehrausgaben im Bereich SGB II, weil sich hier der Bund mit 12 Mio. € mehr als bisher beteiligt.

 

Insgesamt sinkt damit die Finanzausgleichsmasse in 2014 um etwa 3,5 Mio. € gegenüber dem geplanten Ansatz. Dieser lag bei etwa 1,572 Mrd. € - er verringert sich nun auf etwa 1,568 Mrd. €.

 

Parallel zu den Änderungen im FAG wurde auch die Mittelfristige Finanzplanung des Landes für die Jahre 2013 bis 2017 beschlossen (MiPla 2013-17). Kern der MiPla 2013-17 ist die Beschreibung der finanzwirtschaftlichen Entwicklung Sachsen-Anhalts bei Einnahmen und Ausgaben für fünf Jahre. In die Planungen gehen ein unter anderem Schätzungen für künftige Zinsbelastungen, Investitionsplanungen oder auch Personalausgaben. Mit diesen und weiteren finanziellen Rahmenbedingungen können dann für die einzelnen Landeshaushalte 2015 und folgende Einnahmeerwartungen und Ausgabemöglichkeiten definiert werden.

 

Die Konsolidierungsbemühungen des Landes zeigen demnach Erfolg: das jahrelange strukturelle Defizit im Landeshaushalt konnte abgebaut werden, mit dem laufenden Haushalt 2013 ist es erstmals gelungen, einen strukturell annähernd ausgeglichenen Haushalt vorzulegen. Das bedeutet, dass Sachsen-Anhalt langfristig seine Ausgaben aus den laufenden Einnahmen bestreiten kann. Noch 2010 lag das strukturelle Defizit bei mehr als 665 Mio. €!

 

Dieser positive finanzpolitische Trend findet seinen Niederschlag auch in den jährlich für den Stabilitätsrat in Berlin zu erstellenden Fortschrittsbericht. Darin legen die ostdeutschen Länder auch jeweils Rechenschaft  über die Verwendung der Solidarpaktmittel (SoBEZ) ab.

 

Das Land Sachsen-Anhalt kann in 2012 erstmals seit Einführung der SoBEZ-Verwendungsrechnung einen vollständigen Nachweis der erhaltenen Solidarpaktmittel für Infrastrukturinvestitionen und den Ausgleich der unterproportionalen kommunalen Finanzkraft vorlegen. Maßgeblich dazu beigetragen hat die Nettotilgung auf Landes- und Kommunalebene im Berichtsjahr 2012. Sachsen-Anhalt hatte im Jahr 2012 Solidarpaktmittel in Höhe von 1,242 Mrd. EUR erhalten.

 

Klar ist aber, dass die Konsolidierungsbemühungen langfristig weiter verfolgt werden müssen, weil bis 2020 Finanzunterstützungen Dritter wie EU und Bund weniger werden oder ganz auslaufen.

 

Da stehen noch große Herausforderungen vor dem Land: In 2015 beträgt der in der MiPla ausgewiesene Handlungsbedarf etwa 217 Mio. €, bis 2017 steigt er auf über 300 Mio. €. Deshalb muss das Land an Haushalten ohne neue Schulden festhalten, möglichst auch an der in 2012 begonnenen Tilgung der Altschulden. Gleichzeitig muss sich Sachsen-Anhalt in den nächsten Jahren auf schwankungsanfälligere Einnahmen einstellen, da die Steuereinnahmen immer mehr an Bedeutung gewinnen, allerdings eben auch wirtschaftlich bedingten Schwankungen unterworfen sind. Deshalb bleibt die Forderung nach Vorsorgeaufwendungen in einer sogenannten Steuerschwankungsreserve eine wesentliche Aufgabe der nächsten Jahre.

 

Aufgabenbezogene Remanenzkosten: Unter Remanenzkosten versteht man Kosten der Kommune, die sich trotz zurückgehender Einwohnerzahl nicht im gleichen Tempo verringern und demzufolge im FAG berücksichtigt werden müssen, weil ja eigentlich die zugewiesene Summe vom Land an die Kommune bei weniger Einwohnern auch weniger wird. Das sind zum Beispiel Leistungen zur Grundsicherung nach SGB II und der Kinder- Jugend- und Familienhilfe. Im FAG waren solche Remanenzkosten für betroffene Kommunen bereits berücksichtigt worden; für das nach dem Landesverfassungsgericht maßgebliche Jahr 2014 in Höhe von 23,1 Mio. €. Das war allerdings keine wissenschaftlich begründete Summe, sondern eine Schätzung der Landesregierung. Ein vom Land bestellter Gutachter hat nun die Remanenzkosten für alle Kommunen auf 34,5 Mio. € ermittelt – dieser Mehrbedarf von 11,4 Mio. € wird daher im FAG 2014 berücksichtigt und bereitgestellt.