Nach dem Hochwasser in Sachsen-Anhalt: 50 Millionen Euro aus dem Soforthilfe-Programm

Noch während das Hochwasser von Elbe, Saale und zahlreichen Nebenflüssen im Juni weite Teile Sachsen-Anhalts fest im Griff hatte, beschloss die Landesregierung die Auszahlung von Soforthilfen an die Flutopfer. Sie waren als „erste, aber nicht abschließende Hilfe“ gedacht und wurden im Vorgriff auf die Anfang August angelaufenen Wiederaufbauhilfen gewährt. Mittlerweile sind insgesamt rund 50 Millionen Euro an unmittelbar betroffenen Einwohner, Eigentümer von Wohngebäuden sowie Kommunen geflossen, wie Finanzminister Jens Bullerjahn mitteilte.

„Das Hochwasser und das Leid Tausender Familien hat unser Land zusammenrücken lassen“, betonte der Minister, der in diesem Zusammenhang an die vielen unermüdlichen Helfer an den Deichen erinnerte. Das Engagement setze sich bis heute fort; auch in den Behörden. Nur so sei es möglich gewesen, die Soforthilfen schnell und unbürokratisch auszuzahlen und den Menschen tatkräftig zu helfen.

 

Zur Erinnerung: Aus dem Soforthilfeprogramm erhielten unter anderem betroffene Erwachsene 400 Euro und jedes minderjährige Kind 250 Euro. Maximal gezahlt wurden pro Haushalt 2.000 Euro. Insgesamt lagen für dieses Programm, das am 15. August abgeschlossen wurde, rund 10.200 Anträge vor. Mehr als sieben Millionen Euro wurden ausgezahlt. Abgeschlossen ist seit Mitte August auch das Programm für Erstmaßnahmen an Wohngebäuden. Hier wurden insgesamt knapp 4.500 Anträge bearbeitet und nahezu sieben Millionen Euro an Hausbesitzer gezahlt, so unter anderem für Gerätetechnik zum Auspumpen von Kellern oder das Trockenlegen von Fundamenten.

 

Der größte Brocken des Geldes ging an die Kommunen; fast 35 Millionen Euro. Die Soforthilfen wurden beispielsweise dringend benötigt für Evakuierungen der von Wassermassen eingeschlossenen Menschen, für die Unterbringung und Verpflegung von Hilfskräften sowie  für Beschaffung bzw. spätere Beräumung der Sandsäcke. Die Antragsfrist für die Soforthilfen der Kommunen läuft noch bis zum 1. Oktober.

 

Für den inzwischen begonnenen Wiederaufbau in Sachsen-Anhalt stehen insgesamt rund 2,4 Milliarden Euro zur Verfügung. Dank der Solidarität von Bund und Ländern konnte in den vom Hochwasser betroffenen Ländern ein nahezu lückenloses Netz von Hilfsprogrammen geschaffen werden. So erhalten geschädigte Privatpersonen generell 80 Prozent, in Härtefällen sogar die vollständigen Kosten des Wiederaufbaus ersetzt. Die Wiederaufbauhilfen können bis 30.6.2014 beantragt werden. Antragsformulare sind in den Gemeindebüros der betroffenen Kommunen erhältlich und stehen auch unter der Internet-Seite www.hochwasser.sachsen-anhalt.de elektronisch zur Verfügung.