Minister Webel übergibt 400. Hochwasserbescheid

Thomas Webel, Sachsen-Anhalts Minister für Landesentwicklung und Verkehr sowie der Sprecher der Geschäftsleitung der Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB), Manfred Maas, haben heute (16.10.) den 400. Hochwasserbescheid über knapp 118.000 Euro an eine Zielitzer Familie übergeben. Bei Familie Rütze war ein Gesamtschaden von 154.000 Euro entstanden. Knapp 80 Prozent der Kosten werden aus dem Aufbauhilfefond beglichen. Neben den Gebäudeschäden müssen auch Elektroleitungen neu verlegt, der Öltank ausgetauscht und Inventar für Küche, Ess-, Wohn- und Schlafzimmer angeschafft werden.

„Nicht zuletzt dank der Europäischen Union und des Bundes konnten wir die Aufbauhilfe für die Flutgeschädigten in solch großem Umfang auf den Weg bringen. Bis zu 80 Prozent der Kosten für die Sanierung werden übernommen. Gebäude können trockengelegt, Fassaden erneuert, neue Möbel und Einrichtungsgegenstände angeschafft werden“, sagte Webel bei der Bescheidübergabe. Schnelle, unbürokratische Hilfe sei in Sachsen-Anhalt besonders wichtig gewesen, „hat die Flut doch in unserem Bundesland sehr hohe Schäden angerichtet“.

 

Insgesamt wurden bisher 8,1 Millionen Euro bewilligt. Der IB liegen bislang rund 1.400 Anträge vor. Fluthilfe erhalten neben Hausbesitzern und Inhabern von Eigentumswohnungen auch Mieter, Vermieter sowie Eigentümer von Wochenendhäusern und Gartenlauben.

 

Im August und September organisierte die IB in enger Abstimmung mit den Kommunen insgesamt 20 Vor-Ort-Termine, so in Fischbeck (Landkreis Stendal), Barby (Salzlandkreis) und Aken (Landkreis Anhalt-Bitterfeld). Insgesamt ließen sich hier mehr als 1.500 Personen

von der IB beraten.

 

„Auch unsere kostenfreie Hotline wurde vielfach genutzt. 2.800 Anrufer – darunter Unternehmer und Vertreter von Kommunen – erhielten so schnell und unkompliziert Auskunft zu den Hilfsprogrammen“, erläuterte Maas. „Vielfach konnten wir Ängste nehmen und Mut zusprechen.“

 

Die zentrale Förderbank des Landes setze auch in den kommenden Wochen alles daran, dass die Gelder möglichst schnell fließen. Bei vollständigen Unterlagen sei eine Bewilligung innerhalb von drei Arbeitstagen garantiert, so der IB-Chef weiter.

 

Webel verwies noch einmal darauf, dass es sich bei der Hochwasserhilfe letztlich um Steuergelder handle und eine sorgfältige Prüfung des Einsatzes unabdingbar sei. „Die IB ist ein zuverlässiger Partner. Sie ist flexibel aufgestellt und verfügt über das entsprechende Know-how – gerade für derartige Ausnahmesituationen“, so Webel abschließend. Eines müsse jedoch klar sein: Ohne Nachweis, keine Hilfe. Genau kalkulierte Kostenvoranschläge, Vergleichsangebote und Gutachten seien für die Bewilligung, Auszahlung und Nachweisführung dringend notwendig. Dadurch würden unnütze Rückforderungen vermieden.

 

Zu Ihrer Information: Anträge auf Hochwasserhilfen können noch bis zum 30. Juni 2014 gestellt werden. Antragsunterlagen und weiterführende Informationen stehen unter www.ib-sachsen-anhalt.de bereit. Auskünfte erhalten Betroffene montags bis donnerstags von 8 bis 18 Uhr, freitags bis 15 Uhr über die kostenfreie Hotline der IB (Tel: 0800 56 007 57) oder bei einer persönlichen Beratung an einem der sieben IB regional-Standorte, im Regionalbüro Halle oder im Förderberatungszentrum Magdeburg.