Winterzeit - Zeit der ungebetenen Gäste in den Gartensparten

Die Polizei gibt wertvolle Hinweise, wie Gartenfreunde ihre Lauben und Bungalows vor Dieben und Einbrechern schützen können. Die Winterzeit ist die Zeit in der sich die meisten Gartenfreunde nicht so oft oder gar nicht mehr in Ihren Gärten aufhalten. Für die Diebe und Einbrecher ist diese Zeit aber, in der es lange Dunkelphasen und wenig Personenbewegung in den Gartenanlagen gibt, eine gute Zeit um ungestört nachzuschauen wo man leicht Beute machen kann oder wo zu vermuten ist, dass sich der Einbruch lohnt. 

Die Polizei rät daher, alle wertvollen Geräte und Gegenstände, wie Radio, Fernsehen, Kaffeeautomaten usw. aus den Gartenhäusern herauszuholen und über den Winter  zu Hause zu lagern. Auch Sat- Anlagen sollten abgebaut werden um die Aufmerksamkeit der Einbrecher nicht auf sich zu ziehen. Aus versicherungstechnischen Gründen sollten die Gartengrundstücke und Lauben angemessen sicher verschlossen werden. Erfahrungsgemäß ist eine übertriebene Absicherung, wie sie bei einem Wohnhaus sinnvoll wäre, nicht zu empfehlen, da die Einbrecher dadurch reiche Beute vermuten. Weil die Täter in den Gärten ungestört sind ,viel Zeit haben und viele Fluchtmöglichkeiten vorhanden sind,  ist im Nachhinein der Schachschaden des Einbruchs höher als der Wert des Diebesgutes und steht in keinem Verhältnis dazu.

 

Eine höhere Sicherheit in den Gartenanlagen bringt das Verhalten der Gartenfreunde. Viele gehen auch im Winter gern spazieren um die frische Luft zu genießen und dabei auch nicht selten durch ihre Gartenanlage. Hier kann man nach dem Rechten sehen und trifft ab und zu auch auf Gartennachbarn mit denen man sich austauschen kann, da man sich untereinander kennt. Mann kann sich vielleicht auch zu verschiedenen Zeiten zu  gemeinsamen Streifengängen durch die Gartenanlage verabreden.

 

Fremde sollten gezielt angesprochen werden. Mann kann z.B. fragen, ob man helfen kann, oder ob wer gesucht wird. Potentielle Diebe merken schnell, dass man hier besonderst Aufmerksam ist. Sollte dennoch ein Einbruch festgestellt werden, bittet die Polizei, das Grundstück bzw. die Laube nicht zu betreten und nichts zu berühren. In solch einem Fall die Polizei verständigen.

 

 

Gemeinsam mit der Polizei, nach der Spurenaufnahme, kann dann der Schaden ermittelt werden und nachgesehen werden, ob noch weitere Gärten betroffen sind. Die Polizei wünscht ihnen einen ruhigen Winter, keine ungebetenen Gäste und weiter viel Freude mit ihrem Garten.