Monat für Monat mehr netto in der Tasche - Jetzt Lohnsteuer-Freibeträge für 2014 beantragen

Auch für 2014 sollten alle Arbeitnehmer prüfen, ob sie durch die Berücksichtigung eines Freibetrags ihre monatliche Steuerbelastung mindern können. Dazu forderte Steuerberater und Rechtsbeistand Wolf-Dieter Kleinschmidt (Bernburg) auf. Ein Freibetrag kann gewährt werden, wenn die abziehbaren Aufwendungen (Werbungskosten wie zum Beispiel die Pendlerpauschale, Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen) insgesamt 600 Euro im Jahr übersteigen. Bei der Berechnung dieser Antragsgrenze zählen Werbungskosten allerdings nur mit, soweit sie den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von jährlich 1.000 Euro übersteigen. Aber auch Verluste aus anderen Einkunftsarten können eingetragen werden.

Der Arbeitgeber berücksichtigt den vom Finanzamt bestätigten Freibetrag bereits beim Lohnsteuerabzug. Dadurch erhöht sich das monatliche Nettoeinkommen. Arbeitnehmer können so deutlich früher über ihr Geld verfügen und müssen nicht mehr bis zum nächsten Jahr warten, um Erstattungsansprüche mit der Einkommensteuererklärung geltend zu machen.

Kleinschmidt weist darauf hin, dass die Freibeträge sowie alle für die Berechnung der Lohnsteuer wichtigen Daten (wie zum Beispiel Steuerklasse, Kinderfreibeträge, Religion) als elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) gespeichert sind und den Arbeitgebern elektronisch zum Abruf bereitgestellt werden. Die Papier-Lohnsteuerkarte gebe es nicht mehr.

 

In dem Lohnsteuer-Ermäßigungsverfahren können auch die Zahl der Kinderfreibeträge oder die Steuerklassen geändert werden, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Wer Freibeträge oder andere Ermäßigungsgründe berücksichtigen lassen möchte, könne ab sofort beim zuständigen Wohnsitzfinanzamt einen entsprechenden Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung stellen, erklärte Kleinschmidt. Die Formulare sind auch im Internet unter www.formulare-bfinv.de erhältlich. Um Nachfragen zu vermeiden, sollten alle erforderlichen Unterlagen und Belege direkt zusammen mit dem Antrag bei dem Finanzamt eingereicht werden.