Regionaler Entwicklungsplan / mgl. Verlust des Status Grundzentrum für Nienburg, Alsleben und Hoym

Mit dem Beschluss der Regionalversammlung der Regionalen Planungsgemeinschaft Magdeburg am 3. März 2010 wurde mit der Erarbeitung eines neuen Regionalplanes für die Region Magdeburg begonnen. Nun sollte in der letzten Sitzung der Regionalversammlung vom 18. Dezember 2013 der 1. Entwurf des Regionalplanes beschlossen und zur Öffentlichkeitsbeteiligung freigegeben werden. Allerdings sahen die Mitglieder der Regionalversammlung mehrheitlich noch Bedarf, diesen Entwurf zu überarbeiten. Den drei Landkreisen Bördekreis, Jerichower Land und Salzlandkreis sowie der Landeshauptstadt soll Gelegenheit gegeben werden, bis zum 31. Jan. 2014 Änderungswünsche bei der Planungsgemeinschaft vorzutragen. Aus diesem Grund hatte Landrat Ulrich Gerstner Vertreter der Kommunen und die Mitglieder in der Regionalversammlung zu einer Besprechung am 16. Januar 2014 in das Landratsamt eingeladen. Es wurden ausgewählte Schwerpunkte des Planentwurfes beraten.

Dazu wurde heute im Beisein des Landrates Ulrich Gerstner, Markus Bauer, Bürgermeister der Stadt Nienburg (Saale), Steffen Globig, Verbandsgemeindebürgermeister der Verbandsgemeinde Saale-Wipper, Herr Reinhard Schinke, Bürgermeister der Stadt Alsleben und Frau Heidrun Meyer, Bürgermeisterin der Stadt Seeland über den 1. Entwurf des Regionalen Entwicklungsplanes der Planungsregion Magdeburg gesprochen. Bereits am 16. Januar gab es eine Besprechung mit den Einheits- und Verbandgemeinden und den Mitgliedern der Regionalversammlung, um eine abgestimmte Position des Salzlandkreises zum vorliegenden Planentwurf vertreten zu können. Zielstellung des Salzlandkreises ist es, dass die Änderungen in den Planentwurf eingearbeitet werden.

 

Die Forderungen im einzelnen:

1. Ländlicher Raum im Einzugsbereich von Verdichtungsräumen

Die Ortteile Plötzky, Pretzien und Ranies der Stadt Schönebeck sollen als ländlicher Raum ausgewiesen werden.

2. Räumliche Abgrenzung der Mittelzentren

Es soll eine Korrektur der Abgrenzung des Mittelzentrums Staßfurt in der Festlegungskarte erfolgen. Der vorliegende Planentwurf sieht eine deutliche Reduzierung sowie Veränderung bei den Grundzentren vor. Hiervon sind auch drei der bisher acht Grundzentren betroffen. Die Verringerung der Anzahl der ausgewiesenen Grundzentren im Salzlandkreis hat eine wesentliche Bedeutung für die Versorgung einzelner Ortschafen und für die Erhaltung der Versorgungsangebote sowie die Entwicklungsmöglichkeiten dieser bisher genutzten Grundzentren.

 

a.) Nienburg

Das jetzige Grundzentrum Nienburg hat deutlich mehr als 3.000 EW. Nienburg erfüllt darüber hinaus überwiegend die genannten Voraussetzungen für ein Grundzentrum, wie z.B. eine Sekundarschule, Arztpraxen, Apotheken, Gemeindeverwaltung, lokale Sporteinrichtungen, Handelseinrichtungen für die Grundversprgung und ÖPNV-Verbindungen zum Mittelzentrum.

Forderung: Die Stadt Nienburg soll weiterhin als Grundzentrum ausgewiesen werden. Darüber hinaus wird für die Ortschaft Nienburg weiterhin eine gewerbliche Ausrichtung über den Eigenbedarf hinaus angestrebt, um diese überwiegend ländlich geprägten Teile der Region wirtschaftlich zu stärken und Gewerbe an einzelnen Stadtorten zu bündeln.

 

b.) Alsleben

Alsleben verfügt ebenfallls über die genannten Kriterien für ein Grundzentrum wie Gemeindeverwaltung, Arztpraxen, Apotheke, ÖPNV-Verbindungen zum Mittelzentrum, lokale Sporteinrichtungen und Handelseinrichtungen für die Grundversorgung. In Alsleben fehlt lediglich die Sekundarschule und die geforderten 3.000 EW werden nicht erreicht. Ebenso wie Nienburg befindet sich Alsleben an der Saale und verfügt über eine Saalebrücke. Dies führt zur Übernahme von wichtigen Versorgungsfunktionen im westsaalischen Bereich sogar über die Kreisgrenze hinaus und im direkt anliegenden ostsaalischen Bereich der Stadt Könnern. Daher sollte eine regionsübergreifende Betrachtung stattfinden. Darüber hinaus stellt die Stadt Alsleben in Richtung Kreisstadt Bernburg und Mittelzentrum Aschersleben eine Schnittstelle im ÖPNV für verschiedene Orte dieses Gebietes dar. Als Anliegerort am Saale-Radwanderweg, dem überregionalen Wanderweg Lutherweg und Station des Blauen Bandes erfüllt die Stadt Alsleben auch überregional wirtschaftliche Aufgaben, die eine touristische Erschließung der ländlichen Gebiete innerhalb des Naturparkes "Unteres Saaletal" abzielt.

Forderung: Die Stadt Alsleben soll weiterhin als Grundzentrum ausgewiesen werden. Hierzu ist Alsleben wieder in die Auflistung aufzunehmen.

 

c.) Hoym/Nachterstedt

Der bisherige Entwurf des Regionalplans sieht vor, dass Nachterstedt anstelle von Hoym als Grundzentrum im Bereich der Stadt Seeland festgelegt wird. Der Osrt Nachterstedt verfügt im Gegensatz zu Hoym über eine Sekundarschule und die Gemeindeverwaltung. Hoym ist allerdings in diesem Teilgebiet mit einem wesentlich größeren Angebot der Nahversorgung und von Dienstleistungen wie Handwerk und Pflegeeinrichtungen ausgestattet. Auch die Handelseinrichtungen für die Grundversorgung werden durch Hoym zu einem wesentlich größeren Anteil als beispielsweise durch Nachterstedt abgedeckt. Nachterstedt hat zudem auch kaum Möglichkeiten sich versorgungstechnisch weiterzuentwickeln, was bedeutet, dass Hoym einige Aufgaben im Bereich der grundzentralen Versorgung immer weiter übernehmen wird. Zudem sollen beide Orte zukünftig weiter räumlich zusammen wachsen. Die geforderte Einwohnerzahl von 3.000 EW wird zwar von keinem der beiden Orte erreicht, jedoch hat Nachterstedt zum 31.12.2012 nur 1.767 EW zu verzeichnen während Hoym wesentlich größer ist. Die Ausweisung von Hoym als Grundzentrum könnte hier zur Schließung von zukünftigen Versorgungslücken beitragen.

Forderung: Es soll ein geteiltes Grundzentrum zwischen Hoym und Nachterstedt festgelegt werden. Die Wahrnehmung der gemeinsamen zentralörtlichen Aufgaben ist mittels eines raumordnischen Vertrages zwischen Hoym und Nachterstedt festzulegen. Die Festlegungskarte zur räumlichen Abgrenzung des geteilten Grundzentrums Hoym-Nachterstedt ist im Einvernehmen mit der Stadt Seeland entsprechend zu überarbeiten.

Im Ergebnis konnte festgestellt werden, dass auf kommunaler Ebene insbesondere Einigkeit darüber besteht, dass die bisherigen Grundzentren weiterhin ihre Funktion behalten sollen. Eine Streichung der Grundzentren Alsleben und Nienburg wird einmütig abgelehnt. Beide Orte erfüllen auch über die Grenzen der Planungsregion hinaus grundzentrale Versorgungsfunktionen. In der Stadt Seeland soll nach den vorliegenden Planungen das Grundzentrum Hoym durch das Grundzentrum Nachterstedt ersetzt werden. Dieser Vorschlag fand keine Zustimmung. Stattdessen soll hier ein geteiltes Grundzentrum vorgesehen werden. Damit werden die grundzentralen Versorgungsfunktionen auf die Orte Hoym und Nachterstedt verteilt. Der Landesentwicklungsplan lässt solch eine Funktionsteilung zu.

 

Ein weiterer Besprechungspunkt war die räumliche Abgrenzung der Mittelzentren. Erstmals wird flächenmäßig der Bereich der jeweiligen Mittel- und Grundzentren abgegrenzt, der als Zentraler Ort gelten soll. Hier konnte sich darauf verständigt werden, dass in allen Zentrale Orten neben dem bebauten Ortsteil als zentralem Siedlungsgebiet auch Erweiterungen im Rahmen einer geordneten städtebaulichen Entwicklung vorgesehen werden. Mit der Stadt Staßfurt fanden hierzu vertiefte inhaltliche Abstimmungen statt. Der Bau- und Wirtschaftsausschuss des Stadtrates Staßfurt hatte sich ebenfalls mit dem Thema befasst.

 

Zielstellung des Salzlandkreises ist es nunmehr, dass die in der Besprechung am 16. Januar 2014 beschlossenen Änderungen in den Regionalplanentwurf eingearbeitet werden und somit für die Sitzung der Regionalversammlung am 19. März 2014 der 1. Entwurf des Regionalen Entwicklungsplanes beschlossen werden kann.


Steffen Globig, Verbandsgemeindebürgermeister der Verbandsgemeinde Saale-Wipper: Der regionale Entwicklungsplan im Salzlandkreis stellt Weichen für die Zukunft. Ein Verlust des Status als Grundzentrum für Nienburg, Alsleben und Stadt Seeland würde ein herber Verlust für die Städte darstellen und die zukünftige Planung und somit die zukünftige Entwicklung stark einschränken. Gemeinsam macht sich der Landrat Ulrich Gerstner mit den Bürgermeistern der betreffenden Städte und Gemeinden stark für den Erhalt der Grundzentren. Das Entwicklungspotenzial darf nicht abgeschnitten werden. Deshalb wird mit dem Entwurf des Regionalen Entwicklungsplanes der Planungsregion Magdeburg auf eine Korrigierung beim Land Sachsen-Anhalt gehofft.

 

Markus Bauer, Bürgermeister der Stadt Nienburg (Saale): Der Plan nach der Gebietsreform vor vier Jahren für Gebiete mit Grundversorgung macht Angst und würde jegliche Daseinsvorsorge für die zukünftige Entwicklung stoppen. Ohne Grundzentrum kann sich eine Region nicht mehr entwickeln. Eine einheitliche Lösung für ländliche Regionen ohne Grundversorgung stellt keine Daseinsvorsorge dar. Fraglich ist daher, wie der Salzlandkreis die Kosten übernehmen soll.

 

Herr Reinhard Schinke, Bürgermeister der Stadt Alsleben: Mit der Umsetzung würde der ländliche Raum extrem geschwächt, dies hätte zur Folge, dass eine Abwanderung der Bevölkerung erfolgen würde und Alsleben zum Dorf abgestuft werden würde. Es bleibt nur die Hoffnung auf eine Einigung und auf Veränderung. Deshalb müssen Partner und Interessenvertreter in der Region gefunden werden, damit die ländliche Entwicklung weiter gehen kann.

 

Frau Heidrun Meyer, Bürgermeisterin der Stadt Seeland: Eine Umsetzung würde mit der Entziehung der Grundzentren die Entwicklungsmöglichkeiten für die Region zum erliegen bringen. Es muss alles versucht werden, die Befürworter umzustimmen und eine Mehrheit zu schaffen. Das geht nur durch den Zusammenhalt der Kommunen im Salzlandkreis. Hierzu sind beide Orte in die Auflistung aufzunehmen und als Grundzentren für die Teilung der grundzentralen Aufgaben auszuweisen.