Ein Flop? Elektronische Kommunikation mit dem Finanzamt

Die Finanzämter streben immer stärker eine elektronische Zusammenarbeit mit den Steuerpflichtigen und ihren Steuerberatern an. Einfacher und schneller – so lautet das Versprechen. Auch in dem aktuellen Koalitionsvertrag taucht diese Absicht wieder auf mit der Einführung einer vorausgefüllten Steuererklärung bis 2017 vorgesehen. So zweckmäßig das sein mag, so viel Misstrauen ist jedoch angebracht. Darauf wies Steuerberater und Rechtsbeistand Wolf-Dieter Kleinschmidt (Bernburg) in einer Veranstaltung mit Mandanten hin. Die bisherigen Erfahrungen mit den Finanzämtern und ihren elektronischen Steuervorhaben sind keineswegs gut. Vielmehr wurden manche Pläne wieder aufgegeben, zeitlich gestreckt oder erheblich nachgebessert. So ist der mit viel Aufwand eingeführte elektronische Entgeltnachweis (ELENA) wieder eingestellt worden, weil die technischen Probleme zu groß waren. Für die Unternehmen war das ein teurer Versuch.

Auch die Einführung der elektronischen Bilanz (E-Bilanz) ab 2012 scheint mit den Bearbeitern in den Finanzämtern nicht erörtert worden zu sein. Wenn die elektronisch übertragene Bilanz in den Finanzämtern ausgedruckt werden muss und das Anlagenverzeichnis auch nicht elektronisch lesbar ist, sind die Vorteile des papierarmen Büros dahin. Aber: die E-Bilanz muss ab 2013 verpflichtend abgegeben werden.

 

Ebenfalls verlief die Einführung des Elektronischen Lohnsteuerabzugsverfahrens (ELSTAM) sehr zäh; damit sollte die Lohnsteuerkarte aus Papier ab 2000 abgelöst werden. Aber erst ab 2013 war das erfolgreich.

 

Zudem hat sich gezeigt, dass die Datenqualität vielfach mangelhaft ist. So wurden Zahlen der Deutschen Rentenversicherung oder andere Versicherungsträger elektronisch an die Finanzämter übertragen, in den Bescheinigungen an die Rentner und Versicherten jedoch oftmals ganz andere übermittelt. Das Finanzamt berücksichtigt bei der Veranlagung aber nur die elektronischen Beträge. Das führt einem vermehrten Arbeitsaufwand durch erforderliche Einsprüche gegen Steuerbescheide.

 

Kleinschmidt begrüßte grundsätzlich die Umstellung hin zur Elektronik. Er fordert aber, dass die elektronische Übermittlung von Daten keine Einbahnstraße ausschließlich mit Vorteilen für die Finanzämter sein dürfen. Denn die Programme sind oft so entwickelt, dass sie vor allem Finanzbeamte entlasten sollen. Die Unternehmen und Bürger haben oft nur den Ärger bei der Umstellung. Außerdem, so Kleinschmidt, müssten die Steuerberater stärker bei der Entwicklung beteiligt werden, um wirklich praxistaugliche Lösungen zu finden.

 

Mehr Informationen unter: www.kleinschmidt-steuerberatung.de