Ab sofort Teilbewilligungen bei Fluthilfe zur Schadensbeseitigung an der kommunalen Infrastruktur möglich

Wie uns soeben das Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr des Landes Sachsen-Anhalt mitteilte, können ab sofort Gemeinden im Rahmen der Fluthilfegewährung beim Landesverwaltungsamt Teilanträge auf Förderung so genannter Vorlaufleistungen stellen. „Damit folgen wir den Anregungen aus den besonders stark betroffenen Regionen an Elbe und Saale“, sagte Sachsen-Anhalts Minister für Landesentwicklung und Verkehr, Thomas Webel, heute in Magdeburg. Die Kommunen würden durch die nun möglichen Teilbewilligungen finanziell deutlich entlastet.

Nach Auskunft von Webel konnten Anträge bisher nur für die komplette Maßnahme zur Beseitigung der Hochwasserschäden gestellt und bewilligt werden. Nun ist es z.B. möglich, schon für die Planungskosten Fluthilfe zu gewähren. Dafür mussten die Gemeinden bisher in Vorleistung gehen, sagte der Minister. „Diese Teilbewilligungen werden dann später auf die Fördermittel für die gesamte bauliche Umsetzung des jeweiligen Vorhabens angerechnet“, fügte er abschließend hinzu.