Geiseltalsee: LAGB gibt weitre Teilfläche frei, Möllring erwartet zusätzlichen Schub für Tourismus

Das Landesamt für Geologie und Bergwesen (LAGB) hat auf Antrag der Lausitzer und Mitteldeutschen Bergbau-Verwaltungsgesellschaft (LMBV) eine weitere Teilfläche des Geiseltalsees zur vorzeitigen Zwischennutzung freigegeben. Damit kann der See in diesem Jahr voraussichtlich stärker touristisch genutzt werden als bisher. Die jetzt freigegebene, insgesamt rund 553 Hektar große See- und Uferfläche (etwa 800 Fußballfelder) befindet sich nördlich der Ortslage Braunsbedra und westlich der Ortslage Frankleben. 

Nach der im August 2012 erfolgten Freigabe einer Teilfläche von rund 270 Hektar im Bereich der Marina Mücheln und des Strandbereichs Stöbnitz ist nunmehr gut die Hälfte der nicht unter Naturschutz stehenden Wasserfläche des Geiseltalsees für nichtbergbauliche Nutzungen freigegeben. Damit die jetzt zusätzlich freigegebene Teilfläche zur Saison 2014 touristisch genutzt werden kann, erarbeitet der Saalekreis als Untere Wasserbehörde derzeit die dafür notwendige Verordnung zum Gemeingebrauch.

 

Dazu sagte Wirtschaftsminister Hartmut Möllring: „Die Teilfreigabe wird dem Tourismus am Geiseltalsee zusätzlichen Schub geben. Darauf haben in der Region viele Menschen gewartet und auch darauf hingearbeitet. Der Geiseltalsee im Ballungsraum Halle-Leipzig bietet hervorragende Voraussetzungen für Aktivitäten auf und am Wasser. Deshalb wird die Landesregierung die touristische Erschließung dieser attraktiven Region weiterhin unterstützen.“

 

Der Vorsitzende der LMBV-Geschäftsführung, Klaus Zschiedrich, zeigte sich erfreut angesichts der anstehenden Ausweitung der nutzbaren Seefläche: „Gemeinsam mit den Vertretern des LAGB, den Geotechnikern der LMBV und den externen Sachverständigen ist es in nachvollziehbarer Zeit gelungen, den nutzbaren Teil des Geiseltalsees nun bis Frankleben zu erweitern. Die Böschungssicherung bei Braunsbedra durch die LMBV ist im Wesentlichen zwischenzeitlich wie zugesagt abgeschlossen. Die ergänzende Betriebsplanzulassung ist ein wichtiger Schritt, um den größten Bergbaufolgesee der LMBV schrittweise einer adäquaten touristischen Vermarktung und Nutzung zuführen zu können. Die Sicherheit der Wassersportler und Ufergäste steht dabei für die Seenmacher weiter im Vordergrund.“

 

„Der Antrag ist von der LMBV in enger Abstimmung mit dem LAGB erarbeitet worden. Ausschlaggebend für die weitere Teilfreigabe war das Monitoring, welches die LMBV als zuständiger Bergbausanierer im Rahmen der im August 2012 erfolgten Teilfreigabe installiert hat. Diese Überwachung hatte keine Messwerte geliefert, die einer Erweiterung entgegenstehen würden“, erklärte der amtierende Leiter des LAGB, Dr. Bodo-Carlo Ehling.

 

Hintergrund: Im August 2012 hatte das LAGB auf Antrag der LMBV die Marina Mücheln sowie den Strandbereich Stöbnitz für eine vorzeitige Zwischennutzung freigegeben. Zuvor waren, mit Blick auf das Unglück von Nachterstedt, die Standsicherheit der Böschungen und Seeuferbereiche sowie eine mögliche Beeinflussung durch Altbergbaustrecken intensiv geprüft worden.

 

Das LAGB informiert in regelmäßigen Gesprächen die Vertreter des Interessen- und Fördervereins Geiseltal (IFV), in dem erfahrene Fachleute aus der Region mitwirken, und hat damit dazu beigetragen, die behördlichen Prüfverfahren für die Akteure vor Ort transparenter zu machen.

 

Vor gut 20 Jahren wurde im Geiseltal die letzte Kohle gefördert. Nach der Stilllegung des Tagebaus Mücheln im Juni 1993 ist Mitte 2003 mit der Flutung begonnen worden. Entstanden ist Deutschlands größter künstlicher See, mit einer Fläche von rund 19 km² und einer Uferlänge von etwa 41 km.

 

Insgesamt sind in die Sanierung der ehemaligen Tagebaurestlöcher im Geiseltal rund 390 Millionen Euro investiert worden. Die Sanierungsarbeiten sind im Wesentlichen abgeschlossen. Derzeit werden noch Untersuchungen zur Erstellung des geotechnischen Abschlussgutachtens durchgeführt. Ziel der LMBV ist es, die erforderlichen Unterlagen zur Beantragung der Beendigung der Bergaufsicht über den Geiseltalsee bis Mitte 2015 beim LAGB einzureichen.