Land will Ministergesetz ändern, Einschnitte bei der Altersversorgung geplant

Die Landesregierung hat auf ihrer heutigen Sitzung beschlossen, einen Gesetzentwurf zur Änderung des Ministergesetzes beim Landtag einzubringen. Das Land plant, die Altersversorgung der Ministerinnen und Minister neu zu regeln. Bisher war die Ministerpension ab dem 55. Lebensjahr möglich. Künftig wird das Pensionsalter gestaffelt nach Amtszeiten zwischen 60 und 65 Jahren liegen, bei einer allgemeinen Heraufsetzung der Altersgrenzen für Beamte entsprechend höher. 

Zudem soll die Altersversorgung abgesenkt werden, je nach Amtsjahren um bis zu 10%. Um den Höchstsatz der Altersruhebezüge in Höhe von 71,75 % der Ministerbezüge zu erhalten, müsste ein Minister/eine Ministerin künftig 23 Jahre im Amt sein (bislang 18). Bei acht Amtsjahren wird der Ruhegehaltssatz von derzeit knapp 48% auf 37,2 % reduziert. Die neuen Regelungen sollen für künftige und auch erneute Berufungen zum Minister gelten. Für frühere und laufende Amtsverhältnisse ist aus verfassungsrechtlichen Gründen ein Bestandsschutz vorgesehen.

 

Bei der Ausarbeitung des Entwurfes hat sich die Landesregierung an dem seit 2012 geltenden Ministergesetz des Landes Brandenburg orientiert. Bei dessen Erarbeitung waren exponierte externe Sachverständige beteiligt. Der Gesetzentwurf wird nun dem Landtag zugeleitet und kann von diesem bereits in der Landtagssitzung Ende Februar beraten werden.