Kindergeld für Studenten? Wann das Einkommen eine Rolle spielt

Immer mehr junge Menschen entscheiden sich heute für ein Studium. Die Mehrzahl ist auf die finanzielle Unterstützung ihrer Eltern angewiesen. Einen kleinen Ausbildungszuschuss gewährt der Gesetzgeber: Bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres können Eltern für ihren studierenden Nachwuchs noch Kindergeld kassieren bzw. von Kinderfreibeträgen profitieren. Und das ganz gleich, ob oder wie viel Geld die erwachsenen Kinder neben dem Studium verdienen.

Seit 2012 verzichtet das Finanzamt auf eine Einkommensprüfung, informiert die Lohi Lohnsteuerhilfe Bayern e.V., vorausgesetzt, es handelt sich um das „Erststudium“ bzw. die „Erstausbildung“ des Kindes. Zwei Beispiele: Hat die Tochter etwa bereits eine Ausbildung zur Industriekauffrau absolviert, bevor sie sich für ein betriebswirtschaftliches Studium eingeschrieben hat, gilt letzteres nicht mehr als Erststudium. Hat das Kind jedoch direkt nach dem Abitur sechs Semester Medizin studiert, dieses Studium abgebrochen und danach einen anderen Studiengang gewählt, handelt es sich im Sinne des Gesetzgebers noch immer um ein Erststudium. Wichtig für die steuerrechtliche Betrachtung ist letztlich nur der Abschluss einer Ausbildung – egal, ob akademisch oder nichtakademisch. So kann etwa auch dann eine Erstausbildung vorliegen, wenn das Kind schon seit einigen Jahren in einem Beruf arbeitet, erst später aber die formale Berufsausbildung nachholt. Und auch ein Fernstudium kann ein Erststudium sein.

 

Liegt keine sogenannte „schädliche Erwerbstätigkeit“ vor, erhalten Eltern auch beim „Zweitstudium“ bzw. der „Zweitausbildung“ ihrer Sprösslinge noch Kindergeld. Wenn das volljährige Kind nicht mehr als 20 Stunden pro Woche arbeitet, sich in einem Ausbildungsdienstverhältnis befindet oder einen Minijob bis 450 Euro pro Monat ausübt, wirkt sich das nicht negativ auf das Kindergeld aus. Eltern erhalten übrigens auch für etwaige Überbrückungsphasen Kindergeld – zum Beispiel, wenn Kinder einige Monate warten müssen, um nach dem Abitur das gewünschte Studium aufnehmen zu können.

 

 

Mehr Infos zum Thema unter www.lohi.de.