105 Mio. Euro zusätzliche Hochwasserhilfe für Sachsen-Anhalt

Ministerpräsident Haseloff: Kommunen werden profitieren! Mit der Verabschiedung einer Förderrichtlinie hat die Landesregierung den Weg frei gemacht für den Einsatz der Hochwasserhilfsgelder aus dem Europäischen Solidaritätsfonds (EUSF). Die EU stellte für Deutschland nach dem  Hochwasser 2013 insgesamt 360 Mio. Euro zur Verfügung, davon entfallen auf Sachsen-Anhalt entsprechend seines Anteils am Gesamtschaden rund 40 Prozent, also nach Vorwegabzug eines Anteils für den Bund etwa 105 Mio. Euro.

Ministerpräsident Dr. Reiner Haseloff: „Die EU-Hilfe ergänzt die Mittel aus dem nationalen Aufbauhilfefonds und kommt insbesondere Kommunen zugute. Diese konnten bestimmte Ausgaben, wie den Verdienstausfall von Helfern, bisher nicht abrechnen. Dies ist nunmehr in vielen Fällen möglich und wird viele Städte, Gemeinden und Kreise deutlich entlasten.“

 

Haseloff dankte ausdrücklich dem Bundesministerium für Verkehr und Infrastruktur (BMVI) und EU-Regionalkommissar Johannes Hahn für die Unterstützung. Haseloff hatte Hahn bereits im Juni 2013, auf dem Höhepunkt der Flutkatastrophe, um Unterstützung gebeten. Das BMVI ist auf Bundesebene zuständig und steht in engem Kontakt mit dem Land.

 

Die Gelder des EUSF kommen für vier Kategorien von Nothilfemaßnahmen, die überwiegend bereits in 2013 durchgeführt wurden, in Frage:

 

-        Wiederaufbauarbeiten (zum Beispiel kurzfristige Wiederherstellung von Straßen und Brücken),

 

- Einsatzmaßnahmen (zum Beispiel zusätzliche Personalaufwendungen zur Bewältigung des Hochwassers, Verdienstausfallerstattung an Arbeitgeber von Helfern, Verpflegungskosten, Reparaturkosten von beschädigten Fahrzeugen und Maschinen),

 

-        Sicherungsmaßnahmen (insbesondere Sicherung von Kulturgut),

 

-        Aufräumarbeiten (Abfuhr von Sperrmüll, Aufräumarbeiten in Naturräumen).

 

 

Das Antrags- und Bewilligungsverfahren für die EUSF-Mittel startet am 18. März 2014, 10.00 Uhr, mit einer großen Antragskonferenz in der Staatskanzlei, zu der alle Kommunen eingeladen sind. Hier werden die Richtlinie vorgestellt, das Antragsformular präsentiert und Einzelfragen beantwortet.