Weniger Bürokratie und straffere Verwaltungsstrukturen bei der Landesplanung

Die Landesplanung erfolgt künftig weniger bürokratisch und nur noch über drei Verwaltungsinstanzen. „Vor dem Hintergrund des demografischen Wandels ist eine Straffung der Strukturen unvermeidlich“, sagte Sachsen-Anhalts Minister für Landesentwicklung und Verkehr, Thomas Webel, heute in Magdeburg. Bereits auf seiner nächsten Sitzung in zwei Tagen werde sich der Landtag mit dem Entwurf des neuen Landesentwicklungsgesetzes für das Land Sachsen-Anhalt (LEnG LSA) befassen.

Nach den Worten Webels enthält die Gesetzesnovelle alle bewährten Regelungen der alten Fassung. Beibehalten werden z.B. die Zuständigkeiten in der Fläche nämlich bei den Landkreisen, kreisfreien Städten und Regionalen Planungsgemeinschaften. Neu sei vor allem, dass die Verwaltung künftig unbürokratischer arbeiten könne, da einige Strukturen straffer organisiert würden, erläuterte der Minister. Das Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr übernehme die Aufgaben, die früher vom Landesverwaltungsamt durchgeführt wurden.

 

Darüber hinaus soll die Bürgerbeteiligung gestärkt werden. So ist nun eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowohl auf Landesebene (Landesentwicklungsplan) als auch auf der Ebene der Regionalplanung (Regionale Entwicklungspläne) festgelegt worden. Auch bei Raumordnungsverfahren ist jetzt eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit vorgesehen.

 

Als weiteres Kernelement des neuen Landesentwicklungsgesetzes soll ein landesweit abgestimmtes Flächenmanagement für Sachsen-Anhalt in die Novelle aufgenommen werden. Grundlage dafür ist das neue webbasierte Amtliche Raumordnungs-Informationssystem (ARIS), das die bisherigen Einzelregister ablöst. Es wird die raumbedeutsamen Planungen, Maßnahmen, Tatbestände und Entwicklungen aller Ebenen und Bereiche im Land Sachsen-Anhalt nachweisen.

 

 

Dieses landeseinheitliche, integrierte Informationssystem wird als Grundlage der Wirtschaftspolitik, der Umwelt- und Agrarstrukturpolitik, der Energiepolitik, der Schulpolitik, der Baupolitik und der Verkehrspolitik sowie nicht zuletzt der Maßnahmen zur Bewältigung der Herausforderungen der erwähnten demographischen Entwicklung dienen.