Anträge zur Förderung des Herdenschutzes wieder möglich

Schaf- und Ziegenhalter in Sachsen-Anhalt können ab sofort wieder finanzielle Unterstützung für den Schutz ihrer Tiere vor Wolfsangriffen erhalten. Die Förderung gilt für den Erwerb von mobilen Elektrozäunen und Zubehör für den präventiven Schutz. Die Förderung beträgt 80 Prozent der förderfähigen Ausgaben für die Anschaffung von Elektrozäunen nebst Zubehör für den nächtlichen präventiven Schutz. Das geförderte mobile Präventionsmaterial muss hinsichtlich Typ, Materialbeschaffenheit und Spannungsversorgung bestimmte Mindestanforderungen erfüllen, die in einem Merkblatt beschrieben sind. Das Merkblatt, der Antrag und die Grundsätze zur Förderung des Herdenschutzes in Sachsen- Anhalt sind im Internet unter www.mlu.sachsen-anhalt.de zu finden. 

Zuwendungsempfänger sind landwirtschaftliche und forstwirtschaftliche Unternehmen sowie Gartenbaubetriebe im Haupt- oder Nebenerwerb mit Schaf- und Ziegenhaltung, die ihren Betriebssitz in Sachsen-Anhalt haben. Die Tierhalter können für dieses Jahr noch bis zum 15. Mai 2014 einen Antrag beim Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten einreichen. Das Amt ist unter folgender Adresse und Telefonnummer zu erreichen: Ferdinand- von-Schill-Straße 24, 06844 Dessau-Rosslau, Tel.: 0340 23 030, Fax.: 0340 23 03 100, E-Mail: poststellede@alff.mlu.sachsen-anhalt.de. Auch das Zentrum für Tierhaltung und Technik in Iden (Lindenstraße 18, 39606 Iden, Tel.: 039390 60, Fax: 039390 6201, E-Mail: poststelle.iden@llfg.mlu.sachsen-anhalt.de) ist im präventiven Herdenschutz Ansprechpartner für alle Tierhalter. Dort werden im Rahmen einer für die Aus- und Weiterbildung etablierten Zaunbauschule mit verschiedenen Partnern geeignete Präventionsmaßnahmen entwickelt, erprobt und angewendet sowie für die Praxis und Öffentlichkeit Bildungsmaßnahmen angeboten.