Anträge für Geschädigte des Hochwassers bis 15. April einreichen

Der Salzlandkreis informiert, dass zur Verteilung der Spendengelder an Geschädigte des Hochwassers vom Juni 2013, die auf dem Spendenkonto des Salzlandkreises eingegangenen sind, Anträge für Zuwendungen gestellt werden können. Zuwendungsempfänger sind natürliche Personen, Unternehmen, Angehörige freier Berufe, juristische Personen des privaten Rechts und sonstige Einrichtungen. Es ist der Nachweis des Vorliegens eines auf das Hochwasser vom Juni 2013 unmittelbar zurückzuführende Schadens durch geeignete Unterlagen nachzuweisen.

Die Gewährung einer Zuwendung (nachrangig zu bereits gezahlten Leistungen) ist abhängig vom Umfang des Schadens, von der Höhe der bereits erhaltenen Hilfen (z. B. Inanspruchnahme von Versicherungsleistungen, Gewährung von Soforthilfen, Aufbauhilfe, etc.) und von der wirtschaftlichen Situation zur Begründung der Hilfe (Härtefälle).

 

Die entsprechenden Antragsformulare können HIER

http://www.salzlandkreis.de/Salzlandkreis/Verwaltung/Formulare/main.htm heruntergeladen werden und werden bei Bedarf auch gern zugeschickt.

 

 

Für mögliche Rückfragen steht Frau Stolze unter 03471 684-1284 zur Verfügung. Die Anträge sind bis zum 15.04.2014 an den Salzlandkreis, Fachdienst 12 b – Finanzmanagement-Finanzbuchhaltung, 06400 Bernburg (Saale) zu richten (Einwurf in den Briefkasten Karlsplatz 37 möglich). Der Kreistag hat beschlossen, dass der Kreisausschuss über die Verteilung der Spenden entscheidet.