Schulobstprogramm geht weiter

Schulen und Kindertagesstätten in Sachsen-Anhalt können im nächsten Schuljahr wieder das EU-Schulobstprogramm nutzen. Anträge auf Teilnahme für das Schuljahr 2014/2015 können ab sofort von den Lieferanten gestellt werden. Das teilte Landwirtschaftsminister Dr. Hermann Onko Aeikens am Dienstag im Beisein von Bundesernährungsminister Christian Schmidt während eines Besuches einer Grundschule in Magdeburg mit.

Beide Minister informierten sich vor Ort über die praktische Umsetzung des Schulobstprogramms. Die Magdeburger Grundschule „Am Brückfeld“, in der 186 Schüler lernen, nimmt in diesem Schuljahr am EU-Schulobstprogramm teil. Dreimal pro Woche erhält die Schule frisches Obst und Gemüse. Pädagogische Mitarbeiter und Eltern helfen beim Schälen und Schneiden des Obsts und Gemüse. Das Programm wird durch zahlreiche Gesundheits- und Sport-Aktivitäten begleitet.

 

Schmidt sagte: „Es freut mich, zu sehen, dass es den Kindern schmeckt. Sie tanken hier nicht nur drei Mal in der Woche mit Obst und Gemüse Vitamine und Ballaststoffe, sondern lernen auch, was eine ausgewogene Ernährung ausmacht. Denn begleitende Ernährungsbildung liegt uns am Herzen. Sie schafft das Fundament, im Alltag auch bei der Ernährung so früh wie möglich kompetent zu sein.“

 

Aeikens: „Das Programm kommt in Sachsen-Anhalt gut an. Ich hoffe, es wird auch weiterhin so gut genutzt und macht Appetit auf den regelmäßigen Konsum von Obst und Gemüse. Für Grundschulen, Förderschulen und Kitas, die noch nicht am Schulobstprogramm teilgenommen haben und das auch wollen, ist jetzt wieder der Zeitpunkt gekommen, sich einen Lieferanten suchen.“

 

Im derzeit laufenden Schuljahr erhalten etwa 21.500 Kinder (Altersstufe: 4 Jahre bis 4. Klasse) im Land in 121 Grundschulen, 11 Förderschulen und 164 Kindertagesstätten Schulobst. Jede Schule und Kita kann vorerst nur einmal am Programm teilnehmen.

 

Die Anträge der Lieferanten sind anders als in den Vorjahren an das Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Süd in Weißenfels zu richten. Wie bisher treffen Schule, Kita und deren Träger mit dem Schulobstlieferanten eine Vereinbarung über Liefersortiment und Konditionen. Erst dann kann der Teilnahmeantrag vom Lieferanten gestellt werden.

 

Der Lieferant muss im Vorfeld schon über eine Zulassung als Schulobstlieferant verfügen. Schulobstlieferanten erhalten ab dem kommenden Schuljahr für die Portion Schulobst 37 Cent je Kind statt bisher 32 Cent. Bei der Versorgung an drei Tagen pro Woche mit Schulobst bleibt es. Innerhalb eines Schuljahres erhält jedes Kind ca. 13 Kilogramm Obst bzw. Gemüse.

 

Die Bewilligung der Teilnahme am Programm erfolgt unter Berücksichtigung der regionalen Aufteilung nach dem Datum des Einganges der vollständigen Antragsunterlagen im Original.

 

Schulen und Kindertagesstätten sollten ganz bewusst überlegen, welches Obst und Gemüse der Lieferant zur Verfügung stellen soll. Wie abwechslungsreich und regional das Angebot für die Kinder sein soll, könne zwischen beiden Partnern genau vereinbart werden, so Aeikens. Auch Bio-Produkte könnten geliefert werden. Außerdem sollten sich die Schulen und Kitas bereits zu Beginn entscheiden, welche pädagogischen Begleitmaßnahmen sie durchführen wollen. Das ist eine Vorgabe der Europäischen Union.

 

Für das kommende Schuljahr stehen für Sachsen-Anhalt erneut fast 769.000 Euro zur Verfügung. Die Europäische Union steuert davon rund 577.000 Euro zu. Der Rest kommt vom Land. Die Mittel werden wieder regional aufgeteilt. So können alle Regionen in Sachsen-Anhalt erreicht werden. Grundlage sind die Schülerzahlen in Landkreisen und kreisfreien Städten.

 

 

Ausführliche Informationen und Formulare sind im Internet unter www.schulobstprogramm.sachsen-anhalt.de erhältlich.