Landesregierung verlängert Antragsfristen für die Hochwasserhilfe

Mit einer Änderung der „Richtlinie Hochwasserschäden Sachsen-Anhalt 2013“ hat die Landesregierung die Antragsfristen für die Hochwasserhilfe um ein halbes Jahr bis zum 31. Dezember 2014 verlängert. Ministerpräsident Dr. Reiner Haseloff: „Wir folgen einer Empfehlung des Landtages und kommen zudem den Wünschen vieler Kommunen entgegen, die für komplizierte Projekte mehr Zeit brauchen.“ Bisher mussten Anträge auf Wiederaufbauhilfe bis zum 30. Juni 2014 erfolgen, die Bewilligung durch Landesverwaltungsamt bzw. Investitionsbank sollte bis Jahresende 2014 erfolgen. Der Bewilligungsschluss verschiebt sich nun analog ebenfalls um ein halbes Jahr bis 30. Juni 2015. Mehr Informationen zum Hochwasser hier http://www.bbglive.de/hochwasser/