Vereinbarung zur Kooperation von Schule und Jugendhilfe unterzeichnet

Eine Kooperation von Schulen mit Trägern der Jugendarbeit, Jugendverbandsarbeit und Jugendsozialarbeit soll weiter ausgebaut und verstärkt werden. Eine entsprechende Vereinbarung haben heute Kultusminister Stephan Dorgerloh, Sozialminister Norbert Bischoff sowie Stefan Brüne, Vorsitzender des Kinder- und Jugendringes Sachsen-Anhalt e.V., in Magdeburg unterzeichnet. „Schule und Jugendhilfe sollen sich weiter füreinander öffnen, damit alle Seiten davon profitieren, vor allem aber die Kinder und Jugendlichen“, betonte der Kultusminister bei der Unterzeichnung. Dazu biete die Vereinbarung den entsprechenden Rahmen, um bestehende Kooperationen zu verstetigen bzw. neue anzustoßen. 

So habe es in den vergangenen Jahren einen deutlichen Anstieg von Kooperationsvereinbarungen zwischen Jugendhilfe und Schule gegeben. Allein innerhalb des ESF-Programms „Schulerfolg sichern! - Projekte zur Vermeidung von Schulversagen und zur Senkung des vorzeitigen Schulabbruchs“ kooperieren mittlerweile mehr als 200 Schulen ständig. Daneben bestehen zahlreiche weitere Kooperationen. Gerade die regionale bzw. örtliche Kooperation zwischen Schule und Jugendhilfe eröffneten Chancen für Kinder und Jugendliche: Chancen zur Unterstützung in individuellen Problemlagen ebenso wie zur Veränderung des Lern- und Lebensortes Schule.

 

Mit der neuen Vereinbarung wird die vorangegangene aus dem Jahre 2006 nicht nur fortgeschrieben, sondern aktualisiert, den neuen Anforderungen angepasst und ausgebaut. Die Kooperationsbereiche wurden deutlich erweitert und um konkrete praxisrelevante Themen mit schulpolitischem Schwerpunkt aus verschiedenen Bereichen ergänzt. Die Palette reicht von Kooperationen bei der Unterstützung von Maßnahmen zum Medienkompetenzerwerb über Kooperationen im sportlichen, im musischen und kulturellen Bereich bis hin zur Unterstützung und Vermittlung in Beratung und Hilfe von Kindern und Jugendlichen in besonderen Problemlagen (z.B. bei Schulversagen, Schulverweigerung, gesundheitliche Defizite), Kooperation bei der Elternarbeit sowie Kooperation bei der Aus,- Fort- und Weiterbildung von Lehrkräften sowie weiteren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.

 

 

Ziel der Vereinbarung ist es, die Zusammenarbeit zwischen der Kinder- und Jugendhilfe und den Schulen in Sachsen-Anhalt im Interesse der Kinder und Jugendlichen zu intensivieren. Dabei sollen verstärkt sozialpädagogische Kompetenzen genutzt und alternative Schulangebote sowie außerschulische Angebote zur Freizeitgestaltung unterstützt werden.