Warnwestenpflicht ab dem 1. Juli: Das müssen Autofahrer in Deutschland wissen

Kurz vor Beginn der Sommerferien ist es am 1. Juli 2014 soweit: Das neue Gesetz zur Warnwestenpflicht tritt deutschlandweit in Kraft. Alle in der Bundesrepublik zugelassenen PKW, LKW oder Busse müssen ab dem Stichtag mindestens eine zugelassene Warnweste dabei haben – sowohl Privat- als auch Dienstfahrzeuge sind betroffen. Mathias Voigt, Verkehrsrechtsexperte und Vorsitzender des Verbandes für bürgernahe Verkehrspolitik e.V. (VFBV), erklärt: „Ab dem 1. Juli gehören reflektierende Warnwesten so selbstverständlich in jedes Fahrzeug wie Warndreieck, Verbandskasten und Ersatzreifen. Wer bei einer Kontrolle ohne eine geeignete reflektierende Weste erwischt wird, muss mit einem Verwarnungsgeld von 15 Euro rechnen.“

Experten empfehlen Warnwesten für alle Fahrzeuginsassen

Die entsprechenden Warnwesten sind unter anderem an Tankstellen, Bau- oder Supermärkten für wenige Euro zu haben – in den Signalfarben Orange, Rot oder Gelb. Laut VFBV besonders wichtig: Die Westen müssen unbedingt die Hinweise „Nach DIN EN 471“ oder „Nach EN ISO 20471:2013“ tragen – anderenfalls sind sie nicht zulässig. Mathias Voigt rät zudem, bei Gelegenheit gleich mehrere Westen zu kaufen: „Kommt es zu einer Panne oder einem Unfall mit mehreren Passagieren im Auto, empfehlen wir deutlich, für jeden Beifahrer eine Warnweste parat zu haben. Die Westen sind preiswert, nehmen kaum Platz weg, können aber im Ernstfall wichtige Sichtbarkeit verschaffen und Leben retten.“ Auch mit Warnwesten gilt es laut dem Verkehrsrechtsexperten für alle Beteiligten, sich schnell hinter eine Leitplanke zu bewegen und dort auf den Pannendienst oder Einsatzkräfte zu warten. Denn ansonsten besteht auch mit Weste die Gefahr, von einem vorbeifahrenden Fahrzeug erfasst zu werden.

 

Warnwesten erhöhen Sichtbarkeit im Dunkeln deutlich

Sinnvoll ist es dem VFBV zufolge auch, die Warnwesten immer griffbereit zu haben, etwa im Handschuh- oder Seitenfach. Um z.B. an den Kofferraum zu gelangen, muss der Fahrer sein Auto zunächst ohne Weste verlassen – unter Umständen eine gefährliche Situation. Während das Mitführen einer Weste ab dem 1. Juli verpflichtend ist, bleibt das Tragen weiterhin freiwillig. Doch Voigt warnt davor, Warnwesten aus Bequemlichkeit oder Eitelkeit ungenutzt zu lassen: „Im Dunkeln sorgen die Westen dafür, dass man deutlich früher von anderen Fahrern gesehen wird. Die Sichtbarkeit bei Nacht erhöht sich so um rund 100 Meter. Befindet man sich jedoch ohne Weste auf der Fahrbahn und gerät in einen weiteren Unfall, kann es sogar sein, dass die Versicherung dies als Teilschuld wertet.“

 

Das Infoportal Bußgeldkatalog.org (www.bussgeldkatalog.org) bietet Verkehrsteilnehmern auf einen Blick alle wichtigen Informationen rund um Bußgelder sowie das aktuelle Verkehrsrecht in Deutschland, Österreich und der Schweiz. Das Team erfahrener Verkehrs- und Rechtsexperten ist mit der neuesten Gesetzeslage genau vertraut: Vor allem sämtliche Änderungen und Folgen der vieldiskutierten Punktereform 2014 werden im Online Ratgeber kompakt und verständlich erklärt. Bußgeldkatalog.org wird vom Verband für bürgernahe Verkehrspolitik e.V. herausgegeben. Ziel des Verbandes ist es, praxisnahe und bürgerfreundliche Entscheidungen der Politik durch unabhängige Informationen, Studien und Analysen aktiv zu unterstützen.

 

Verband für bürgernahe Verkehrspolitik e.V. (VFBV) zeigt, welche Bußgelder bei Missachtung der Warnwestenpflicht drohen.

 

Expertentipps: Welche Warnwesten sind in Deutschland zulässig und wie nutzen Verkehrsteilnehmer die Westen in einer Gefahrensituation richtig

 

Weitere Informationen: Verband für bürgernahe Verkehrspolitik e.V. (VFBV), E-Mail: presse@bussgeldkatalog.org, Web: www.bussgeldkatalog.org