Bernburg erhält 57.000 € Fluthilfe

In den letzten vier Wochen wurden die nächsten 109 Fluthilfe-Bescheide für Kommunen ausgereicht. Somit wurden insgesamt seit Beginn des Jahres bereits 609 Fluthilfe-Bescheide für die Kommunen mit einem Volumen von rund 47 Mio. Euro positiv beschieden und versandt. Die Stadt Bernburg          erhält 2.000 € für die Bepflanzung in der Korngasse und 55.000 € für die Sanierung der Rößewiese. Die Stadt Nienburg erhält für die Sanierung der Holunderstr./Werftstr. 61.644,08 €, die Stadt Schönebeck OT Plötzky für die Instandsetzung Worth 42.218,23 € und Schönebeck OT Pretzien für die Instandsetzung Gehweg/Fahrbahn Am Park 7.082,88 €. 

1.687 Fluthilfe-Anträge sind bisher von den Kommunen beim Landesverwaltungsamt eingereicht worden. Damit sind in den vergangenen 4 Wochen weitere rund 300 Anträge hinzugekommen. Das Landesverwaltungsamt bearbeitet im Rahmen der Beseitigung der Flutschäden vier Förder-Gebiete: die Behebung von Schäden in der Fischwirtschaft, Schäden an Hochwasserschutzanlagen außerhalb von Gemeinden, Schäden an Kulturdenkmalen und kulturellen Einrichtungen sowie – und das ist das umfangreichste Gebiet – die Schadensbeseitigung an der Infrastruktur in den Gemeinden.

 

Dazu gehören nicht nur Straßen, Brücken und öffentliche Plätze, sondern u. a. auch Kitas, Schulen und andere soziale Einrichtungen in den Kommunen. Im Bereich der Fischwirtschaft wurden bereits alle 4 eingegangenen Anträge beschieden und Fördergelder in Höhe von 100 000 Euro ausgezahlt. Im Bereich der Hochwasserschutzanlagen konnten 147 der eingegangenen 155 Anträge abschließend bearbeitet und für 45 Maßnahmen Mittel in Höhe von 620.000 Euro ausgezahlt werden. Im Bereich Kulturdenkmale und kulturelle Einrichtungen sind 7 der 50 Anträge bearbeitet und die entsprechenden Bescheide versandt, für 4 Anträge wurden bereits Mittel in Höhe von 270.000 Euro ausgezahlt.

 

 

Der Bereich Infrastruktur in den Gemeinden nimmt nicht nur vom Umfang her eine Sonderstellung ein. Die Förderrichtlinien sahen hier vor der eigentlichen Antragstellung die Erarbeitung von detaillierten Maßnahmeplänen durch die Kommunen vor. Diese waren beim Landesverwaltungsamt einzureichen und hier auf Plausibilität zu prüfen. Dieses vorgeschaltete Verfahren konnte Mitte Dezember 2013 abgeschlossen werden, so dass die zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Dezember mit der Bearbeitung der konkreten Anträge beginnen konnten. Bisher sind 1478 Anträge zu konkreten Vorhaben aus den Maßnahmeplänen eingegangen, von denen 439 mit einem Volumen von rund 73 Mio. Euro beschieden sind. 5 Mio. Euro aus diesem Fördertopf sind bereits an die Kommunen ausgezahlt worden.