Bau- und Verkehrsminister Webel: Einfachere Schadensregulierung für Hochwasserschäden in Kleingärten

Ab sofort können Besitzer von Kleingärten, Wochenend- und Ferienhäusern in Sachsen-Anhalt von einer einfacheren Regulierung der Hochwasserschäden profitieren. „Mit der Richtlinienanpassung reagieren wir ein Stück weit auf die Lebenswirklichkeit und sorgen damit für eine einfachere Schadensbearbeitung“, sagte Sachsen-Anhalts Minister für Landesentwicklung und Verkehr, Thomas Webel, heute in Magdeburg. Die Änderungen seien ausgehend von den bisherigen Erfahrungen bei der Antragsbearbeitung vorgenommen worden.

Nach Webels Worten erhalten Betroffene nunmehr bei einem nachzuweisenden Schaden von bis zu 1.000 Euro die volle Summe als Zuschuss, statt wie bisher nur maximal 600 Euro. Bei einem insgesamt höheren Schaden erhalten die Geschädigten dann zusätzlich noch bis zu 60 Prozent der förderfähigen Kosten. Die für die Schadensbearbeitung zuständige Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB) berechne alle bereits erteilten Bewilligungen, für die diese Richtlinienänderung relevant ist, mit der Verwendungsnachweisprüfung neu, betonte Webel. Es müssen dafür zum jetzigen Zeitpunkt keine neuen Anträge gestellt werden. „Unsere Fachleute setzen die Veränderungen der Schadensregulierung zur Beseitigung von Hochwasserschäden an Gartenlauben sowie Wochenend- und Ferienhäusern ab sofort um“, versicherte IB-Chef Manfred Maas.

 

Zu Ihrer Information: Ende Mai gab es 1.230 Anträge betroffener Kleingärtner und Eigentümer von Wochenendgrundstücken mit Gesamtschäden von rund 5,7 Millionen Euro. Bewilligt waren zu diesem Zeitpunkt 140. Die Antragsbearbeitung für Unternehmen und Wohnungseigentümer hat weiterhin Vorrang. Hier lagen 3.242 Anträge über Schäden in Höhe von 190,9 Millionen Euro vor, wovon 2.354 bewilligt waren.

 

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB). http://www.ib-sachsen-anhalt.de/ Sie erreichen die IB auch unter der kostenlosen Hotline 0800 56 007 57.