Informationen zum Kindergeldbezug und unschädliche Zeiten für Schulabgänger

Schulabgänger müssen sich nur unter bestimmten Voraussetzungen zum weiteren Bezug des Kindergeldes melden. Die diesjährigen Schulabgänger müssen sich nicht melden, wenn sie innerhalb von vier Monaten eine betriebliche oder schulische Ausbildung, ein Hochschulstudium bzw. ein Studium an einer Berufsakademie oder eine kooperative Ingenieurausbildung beginnen. Auch wenn der Semesterstart erst im Oktober ist, brauchen sich Eltern in der Regel keine Sorgen zu machen. Hier genügt der Nachweis der Bemühungen um einen Ausbildungs-bzw. Studienplatz, also alle Bewerbungsaktivitäten dokumentieren und aufheben.

Anders ist der Start in das Berufsleben mit dem Freiwilligendienst. Sollte der Start sich über die Vier-Monatsfrist verschieben, ist eine Meldung bei der Agentur für Arbeit Bernburg nötig. Selbstverständlich können Eltern sich auch telefonisch informieren: Die Familienkasse ist von Montag bis Freitag von 8.00-18.00 Uhr (gebührenfrei) erreichbar unter 0800 45555 30.