Neue Integrationsrichtlinie in Kraft


Vor wenigen Tagen ist die „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Integration von Menschen mit Migrationshintergrund“, kurz Integrationsrichtlinie, in Kraft getreten. Mit ihr fördert das Ministerium für Inneres und Sport Projekte, die zum Ziel haben, die Integration von Zuwanderern in die Aufnahmegesellschaft zu verbessern. Allein im vergangenen Jahr konnten 51 solcher Projekte gefördert werden, wobei Fördermittel in Höhe von über 260.000 EURO bewilligt wurden. Das neue Regelwerk, welches mit den für Integration zuständigen Stellen im Land gemeinsam überarbeitet wurde, ersetzt die bis dahin gültige Integrationsrichtlinie aus dem Jahr 2009. Zukünftig können auch Integrationsprojekte gefördert werden, die sich nicht ausschließlich an Zuwanderer mit einem verfestigten Aufenthaltsrecht richten, sondern darüber hinaus auch Asylbewerber und geduldete Ausländer einbeziehen. Schwerpunkt und Regelfall der Richtlinie bleibt jedoch die Förderung von Projekten, die der Integration von dauerhaft aufenthaltsberechtigten Zuwanderern dienen.

Hintergrund: Die Weiterentwicklung der Integrationsrichtlinie basiert auf einer vom Ministerium für Inneres und Sport in Auftrag gegebenen Evaluation der bisherigen Richtlinie. Die Evaluation wurde im vergangenen Jahr vom Institut für Demokratische Entwicklung und Soziale Integration (DESI) durchgeführt.

 

Die Ergebnisse sind in einem Abschlussbericht zusammengefasst, der auf der Internetseite des Ministeriums für Inneres und Sport unter http://www.mi.sachsen-anhalt.de/downloadservice/integration/ abrufbar ist. Informationen zum Antragsverfahren erteilt das Landesverwaltungsamt als zuständige Bewilligungsbehörde.