Verkehrsminister Webel mahnt Autofahrer wiederholt zu mehr Rücksicht

Sachsen-Anhalts Verkehrsminister Thomas Webel appellierte heute erneut eindringlich an alle Autofahrer, ihr Fahrverhalten insbesondere in Baustellenbereichen an die jeweiligen Bedingungen anzupassen. Nach Auskunft von Webel bietet derzeit die Baustelle an der Landesstraße 156 zwischen Höhnstedt und Langenbogen (Saalekreis), wo Stützmauern saniert werden, ein Bespiel für die Rücksichtslosigkeit mancher Verkehrsteilnehmer. Die Straßenbauverwaltung sei immer bestrebt, die Baustellen so einzurichten, dass der fließende Verkehr so wenig wie möglich beeinträchtigt werde und Vollsperrungen verzichtbar seien, erklärte der Minister. In Höhnstedt werde nun jedoch in Abstimmung mit den örtlichen Behörden ernsthaft geprüft, den Baustellenbereich zum Schutz von Leib und Leben der Arbeiter voll zu sperren. Die Folge wären weiträumige Umleitungen und insbesondere der Anliegerverkehr würde abgehängt.

„Es ist leider immer wieder notwendig, sehr nachdrücklich daran zu erinnern, dass hier Menschen arbeiten“, mahnte Webel. Alle Baustellen seien weithin sichtbar gekennzeichnet. Insbesondere die Geschwindigkeitsbegrenzungen müssten jedoch auch im eigenen Interesse von allen Autofahrern aufmerksam beachtet werden, fügte er hinzu.

 

Zu Ihrer Information: Südlich von Höhnstedt wird der Verkehr bisher über eine Ampelregelung halbseitig an der Baustelle vorbeigeleitet. Damit sollen vor allem der ÖPNV und der örtliche Verkehr möglichst ohne Beeinträchtigungen (Fahrtzeitverlängerungen etc.) aufrechterhalten werden.

 

Aufgrund der geringen Restfahrbahnbreiten sowie zum Schutz der auf der Baustelle Beschäftigten wurde die Geschwindigkeit im Baustellenbereich auf 30 km/h begrenzt. Außerdem wurde der Streckenabschnitt für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen (ausgenommen ÖPNV) gesperrt.

 

Zunehmend werden jedoch Geschwindigkeitsüberschreitungen und eine Missachtung des Lkw-Fahrverbots im Baustellenbereich beobachtet, weshalb zur Unfallvermeidung nun eine Vollsperrung der Landesstraße bis zur Beendigung der Baumaßnahme Ende November d. J. in Erwägung gezogen werden muss