Weitere 150 Fluthilfe-Bescheide für Kommunen ausgereicht

Seit dem Junihochwasser 2013 konnten inzwischen 968 Fluthilfebescheide versandt werden. In den letzten vier Wochen wurden damit die nächsten 150 Fluthilfe-Bescheide für Kommunen ausgereicht. Mit diesen nunmehr 968 Bescheiden sind Bau – bzw. Sanierungsmaßnahmen, Neuanschaffungen uvm. im Wert von rund 125 Mio. Euro verbunden. 1945 Fluthilfe-Anträge sind bisher von den Kommunen beim Landesverwaltungsamt eingereicht worden. Damit sind in den vergangenen 4 Wochen weitere rund 100 Anträge hinzugekommen.

Das Landesverwaltungsamt bearbeitet im Rahmen der Beseitigung der Flutschäden fünf Förder-Gebiete: die Behebung von Schäden in der Fischwirtschaft, Schäden an Hochwasserschutzanlagen außerhalb von Gemeinden, Schäden an Kulturdenkmalen und kulturellen Einrichtungen sowie – und das ist das umfangreichste Gebiet – die Schadensbeseitigung an der Infrastruktur in den Gemeinden. Dazu gehören nicht nur Straßen, Brücken und öffentliche Plätze, sondern u. a. auch Kitas, Schulen und andere soziale Einrichtungen in den Kommunen. Neu hinzugekommen ist der Bereich der EUSF-Richtlinie, über die weitere Maßnahmen beantragt werden konnten, die über die anderen Richtlinien nicht bedient werden können, wie z.B. Schäden an Einsatzfahrzeugen, Benzin, Sandsäcke usw..

 

Im Bereich der Fischwirtschaft wurden bereits alle 4 eingegangenen Anträge beschieden. Im Bereich der Hochwasserschutzanlagen konnten inzwischen 154 der eingegangenen 174 Anträge abschließend bearbeitet und für 120 Maßnahmen Mittel in Höhe von rund 1,4 Mio Euro ausgezahlt werden. Im Bereich Kulturdenkmale und kulturelle Einrichtungen sind 12 der 56 Anträge bearbeitet und die entsprechenden Bescheide versandt.

 

Der Bereich Infrastruktur in den Gemeinden nimmt nicht nur vom Umfang her eine Sonderstellung ein. Die Förderrichtlinien sahen hier vor der eigentlichen Antragstellung die Erarbeitung von detaillierten Maßnahmeplänen durch die Kommunen vor. Diese waren beim Landesverwaltungsamt einzureichen und hier auf Plausibilität zu prüfen. Dieses vorgeschaltete Verfahren konnte Mitte Dezember 2013 abgeschlossen werden, so dass die zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Dezember mit der Bearbeitung der konkreten Anträge beginnen konnten. Bisher sind 1711 Anträge zu konkreten Vorhaben aus den Maßnahmeplänen eingegangen, von denen 798 mit einem Volumen von rund 117 Mio. Euro beschieden sind. Über die EUSF-Richtlinie sind im LVwA 102 Anträge eingegangen, von denen 13 mit einem Volumen von 41 Mio Euro beschieden sind.

 

Beispiele für den Bereich Dessau – SLK:

 

·        Fernwasserversorgung Elbaue-Ostharz GmbH - EM 4 Bestandssicherung der Abgabestation 2 im Pumpwerk Maßnitz 65.411,47 €

·        Calbe (Saale) - Straße Gottesgnaden - Schleuse bis Friedhof 113.500,23 €

·        Salzlandkreis - K 2101 FS L 73 - Wedlitz 97.856,56 €

·        Dessau  Wiederherstellung Geh-/ Radweg zwischen Wasserstedt und Waldersee 21.579,03 €

·        Aken Erneuerung Weg K 2509 - Taubebrücke 290.000,00 €

·        Aken EM 38 - Zufahrt Strandbad Akazienteich 261.200,00 €