Tarifabschluss und Mindestlohn für Wach- und Sicherheitsgewerbe

Für das Wach- und Sicherheitsgewerbe in Sachsen-Anhalt gilt ab 2015 für einfache Hilfsarbeiten ein Mindestentgelt von 8,60 Euro. Dieses fällt damit sogar leicht höher aus als der laut Bundesgesetz angesetzte Mindestlohn von 8,50 Euro. Das sieht der neue Entgelttarifvertrag Sachsen-Anhalt für die Sicherheitsdienstleistungen vor, der jetzt von Arbeitsminister Norbert Bischoff auf Empfehlung des Tarifausschusses für allgemeinverbindlich erklärt worden ist. Erstmals gilt damit in Sachsen-Anhalt ein und derselbe Lohn für alle vergleichbar qualifizierten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer dieser Branche. Laut Statistik sind im Wach- und Sicherheitsgewerbe in Sachsen-Anhalt gut 4.500 Frauen und Männer beschäftigt. 

Der neue Entgelttarifvertrag regelt Lohn- und Gehaltshöhen je nach Qualifikationsstufe sowie Zeitzuschläge für Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit. Auch werden die Konditionen für Auszubildende definiert. Die Allgemeinverbindlichkeit gilt rückwirkend zum 1. Januar 2014.

 

Demnach beträgt das Mindestentgelt in der Branche aktuell 8,15 Euro. Nach 8,60 Euro ab 1. Januar 2015 steigt es dann ein Jahr darauf zum 1. Januar 2016 auf 9,00 Euro. Auch für höher qualifizierte Arbeiten im Sicherheitsgewerbe steigen die Löhne und Gehälter in vergleichbaren Schritten, so dass es zu keiner Abschmelzung der Lohnabstände kommt. Minister Bischoff äußerte sich darüber erfreut. Er betonte: „Mit der Allgemeinverbindlichkeit werden auch nicht tarifgebundene Arbeitgeber verpflichtet, ihren Beschäftigten, gleich auf welcher Gehaltsstufe, das dafür vereinbarte Entgelt und die Zuschläge zu zahlen. Damit treten wir einem ruinösen Wettbewerb über die Lohnkosten auf dem Rücken der Beschäftigten entgegen.“